Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der zzt. geltenden Fassung werden nachfolgend aufgeführte Flächen als Gemeindestraßen i. S. von § 3 Absatz 1 StrWG NW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

01    “Zur Alten Vogelstange”;

        Gem. Holtwick, Fl. 14, Flst. 408;

        Anliegerstraße;

 

02    “An der Linde”;

        Gem. Holtwick, Fl. 8, Flst. 236 tlw.;

        Anliegerstraße;

 

03   Verbindung “An der Linde”/“Heinrich-Backensfeld-Str.”

       Gem. Holtwick, Fl. 8, Flst. 236 tlw.;

       Geh- und Radweg einschl. Benutzung mit Klein-Krafträdern i.S. der StVZO.

 

Die vorbezeichneten Flächen sind aus den als Anlage I zur Sitzungsvorlage VII/645 beigefügten Lageplänen ersichtlich und werden mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen öffentlich bekannt gemacht.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: