Sitzung: 13.03.2008 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VII/645
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der zzt. geltenden Fassung werden nachfolgend aufgeführte Flächen als Gemeindestraßen i. S. von § 3 Absatz 1 StrWG NW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
02 “An der Linde”;
Gem. Holtwick, Fl. 8, Flst. 236 tlw.;
Anliegerstraße;
03 Verbindung “An der Linde”/“Heinrich-Backensfeld-Str.”
Gem. Holtwick, Fl. 8, Flst. 236 tlw.;
Geh- und Radweg einschl. Benutzung mit Klein-Krafträdern i.S. der StVZO.
Die vorbezeichneten Flächen sind aus den als Anlage I zur Sitzungsvorlage VII/645 beigefügten Lageplänen ersichtlich und werden mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen öffentlich bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: