Sitzung: 16.05.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Bürgermeister Gottheil teilt zum Schöppinger Rücken
folgendes mit:
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung
zur Ausweisung des Gebietes "Schöppinger Rücken" auf dem Gebiet der
Stadt Horstmar und der Gemeinde Laer als Landschaftsschutzgebiet
SV X/256, Beratung im PlBUA am 25.08.2022,
Rat am 08.09.2022
Die Bezirksregierung Münster hatte die
Gemeinde Rosendahl über den geplanten Erlass einer Verordnung zur Ausweisung
eines Landschaftsschutzgebietes informiert und um Stellungnahme gebeten.
Angrenzend an das Gebiet „Schöppinger
Rücken“ liegt das Landschaftsschutzgebiet „Darfeld“. Das LSG umfasst
die Ortschaften Darfeld und Höpingen. Damit hätte die Ausweisung des Gebietes
direkten Einfluss auf das LSG „Darfeld“ und möglicherweise auch auf die
Errichtung von Windenergieanlagen in diesem Gebiet.
Die Gemeindeverwaltung hat daher zur der
Ordnungsbehördlichen Verordnung in zwei Punkten Stellung genommen (Stellungnahme
vom 12.09.2022; wurde im Rat am 08.09.2022 beschlossen):
1)
Wir
haben darum gebeten, die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes aktuell
gutachterlich betrachten zu lassen, auch unter Beachtung von Auswirkungen auf
die angrenzenden Nachbarkommunen in Bezug auf das Landschaftsbild.
2)
In
der Betrachtung muss die Möglichkeit zur Errichtung von Windenergieanlagen auf
den Gemeindegebieten der angrenzenden Nachbarkommunen berücksichtigt und
dargestellt werden.
Mit Schreiben vom 19.04.2023 informiert die
Bezirksregierung Münster, dass die Neuausweisung des LSG bis auf weiteres
ruhend gestellt wurde.
Gründe: Zurzeit wird der „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/21152“ diskutiert. Damit soll die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft neu geregelt werden. Unter anderem ist die Einschränkung der Anwendung bestimmter Pestizide für Agrarflächen in Schutzgebieten vorgesehen. Da nicht abzusehen ist, ob und in welcher Form Handlungsbedarf für künftige Landschaftsschutzgebietsverordnungen besteht, wird zunächst abgewartet, bevor das Verfahren zur Ausweisung des Schöppinger Rückens fortgeführt wird.