Sitzung: 16.05.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Weiterhin teilt Bürgermeister Gottheil zur
Lärmaktionsplanung mit:
Mit Erlass „EU-Umgebungslärmrichtlinie, VVV, LK Rd. 4, LAP Rd. 4,
Aufsichtsmaßnahmen“ vom 30.01.2023 hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen darauf hingewiesen, dass
Lärmaktionspläne in der 4. Runde dort aufgestellt werden müssen, wo auch
Lärmkarten erstellt wurden. Die Bezirksregierung Münster hat uns nun darauf
hingewiesen, dass auch die Gemeinde Rosendahl eine Lärmaktionsplanung zu
erstellen hat. Die Lärmaktionspläne für die 4. Runde müssen vollständig und
pünktlich bis zum 18. Juli 2024 fertig sein. Ein Ermessensspielraum
besteht nur bei der Frage, ob und welche Maßnahmen vorgesehen werden, nicht
aber bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans.
Von der Umweltministerkonferenz liegt uns ein Dokument mit diversen
Informationen zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes vor (z.B. Ablauf der
Lärmaktionsplanung, Mitwirkung Öffentlichkeit/Beteiligung TöB, Entwicklung von
Lärmaktionsplänen - Mindestinhalte, Analysemethode usw.). Ein deutlich geringerer Aufwand kann bei kleinen Gemeinden
oder bei einer einzelnen Lärmquelle gerechtfertigt sein
Wir möchten die Erarbeitung des vorgenannten Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Rosendahl gerne an ein Büro abgeben
In diesem Zusammenhang wurden vier Büros mit der Bitte um Abgabe eines Angebotes zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans angeschrieben.