Weiterhin teilt Bürgermeister Gottheil zur Lärmaktionsplanung mit:

 

Mit Erlass „EU-Umgebungslärmrichtlinie, VVV, LK Rd. 4, LAP Rd. 4, Aufsichtsmaßnahmen“ vom 30.01.2023 hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen darauf hingewiesen, dass Lärmaktionspläne in der 4. Runde dort aufgestellt werden müssen, wo auch Lärmkarten erstellt wurden. Die Bezirksregierung Münster hat uns nun darauf hingewiesen, dass auch die Gemeinde Rosendahl eine Lärmaktionsplanung zu erstellen hat. Die Lärmaktionspläne für die 4. Runde müssen vollständig und pünktlich bis zum 18. Juli 2024 fertig sein. Ein Ermessensspielraum besteht nur bei der Frage, ob und welche Maßnahmen vorgesehen werden, nicht aber bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans.

 

Von der Umweltministerkonferenz liegt uns ein Dokument mit diversen Informationen zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes vor (z.B. Ablauf der Lärmaktionsplanung, Mitwirkung Öffentlichkeit/Beteiligung TöB, Entwicklung von Lärmaktionsplänen - Mindestinhalte, Analysemethode usw.). Ein deutlich geringerer Aufwand kann bei kleinen Gemeinden oder bei einer einzelnen Lärmquelle gerechtfertigt sein

 

Wir möchten die Erarbeitung des vorgenannten Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Rosendahl gerne an ein Büro abgeben

 

In diesem Zusammenhang wurden vier Büros mit der Bitte um Abgabe eines Angebotes zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans angeschrieben.