Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2022 zur „64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Ortsteil Osterwick“ wird aufgehoben.

 

Es wird beschlossen, die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Ortsteil Osterwick durch Aufstellung eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes mit der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen, sobald auch der Rat der Stadt Billerbeck einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss zugestimmt hat. Der Änderungsbereich liegt im Südosten des Ortsteils Osterwick der Gemeinde Rosendahl, an der Grenze zur Stadt Billerbeck und beinhaltet auf Rosendahler Gemeindegebiet in der Gemarkung Osterwick, Flur 28 die Flurstücke 48 und 76. Der Planbereich des gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes erstreckt sich darüber hinaus auch auf Billerbecker Stadtgebiet.

 

Den in der Anlage XI beigefügten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage X beigefügten Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken beinhalten. Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Der als Anlage XIII beigefügte Entwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel soll die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erfolgen. Da es sich um einen gemeinsamen Teilflächennutzungsplan handelt, wird die Offenlage, die Behördenbeteiligung und die Beteiligung der Nachbargemeinden gemeinsam mit der Stadt Billerbeck durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig

 


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/340 und gibt kurze Erläuterungen dazu.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: