Sitzung: 21.06.2023 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2022 zur „64. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Ortsteil
Osterwick“ wird aufgehoben.
Es wird beschlossen, die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Ortsteil
Osterwick durch Aufstellung eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes mit der
Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen, sobald auch der Rat der
Stadt Billerbeck einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss zugestimmt hat. Der
Änderungsbereich liegt im Südosten des Ortsteils Osterwick der Gemeinde
Rosendahl, an der Grenze zur Stadt Billerbeck und beinhaltet auf Rosendahler
Gemeindegebiet in der Gemarkung Osterwick, Flur 28 die Flurstücke 48 und 76.
Der Planbereich des gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes erstreckt sich
darüber hinaus auch auf Billerbecker Stadtgebiet.
Den in der Anlage XI
beigefügten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird
zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage X beigefügten Stellungnahmen von Behörden und Trägern
öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken beinhalten. Von privater
Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der als Anlage XIII beigefügte Entwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel soll die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erfolgen. Da es sich um einen gemeinsamen Teilflächennutzungsplan handelt, wird die Offenlage, die Behördenbeteiligung und die Beteiligung der Nachbargemeinden gemeinsam mit der Stadt Billerbeck durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/340 und gibt kurze Erläuterungen dazu.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: