Beschluss: ungeändert beschlossen

Der für die Neuverlegung der Wassertransportleitung / 1. Teilabschnitt vorgesehenen notwendigen überplanmäßigen Auszahlung in einer Gesamthöhe bis zu 193.300,00 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung kann durch Minderausgaben im eigenen Produkt sichergestellt werden.

 


Abstimmungsergebnis. einstimmig


Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/356 und erläutert diese kurz.

 

Produktverantwortliche Berger erläutert, dass Probebohrungen gemacht worden seien und diese ergeben hätten, dass es sich um felsigen Boden handele. Dadurch und aufgrund der allgemeinen explosionsartigen Preissteigerungen sei das Ausschreibungsergebnis deutlich höher ausgefallen.

 

Ausschussmitglied Schubert fragt, ob die überplanmäßige Auszahlung nicht schon beschlossen worden sei.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die vom Rat bereits beschlossene überplanmäßige Auszahlung für die Sanierung des Droste-Hülshoff-Weg in Osterwick bestimmt sei.

 

Ausschussmitglied Schubert gibt an, dass es zwei verschiedene Varianten für den Verlauf der Wasserleitung gebe, zum einen die Umgehung des Ortes und zum anderen der Verlauf direkt durch den Ort.

 

Produktverantwortliche Berger erläutert, dass die bisherige Transportleitung über die Midlicher Straße, in Teilen der Hauptstraße (Dienstleistungszentrum) und über den Droste-Hülshoff-Weg bis zum Fabianus-Kirchplatz geführt werde.

 

Ausschussmitglied Schubert erkundigt sich, ob es Sinn mache, durch die Mitte zu gehen, da ja sowieso die Hauptstraße erneuert werden soll.

 

Produktverantwortliche Berger gibt an, dass in der Hauptstraße wegen vorhandener Wasserleitung und der großen Kanalleitungen keine zusätzliche neue Transportleitung mehr verlegt werden könne.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: