Ausschussmitglied Deitert fragt, ob es in der Gemeinde Rosendahl bereits eine Wärmeplanung gebe bzw. wie dort der Sachstand sei. Im Radio sei ausgeführt worden, dass es in der aktuell diskutierten Fassung des Energiegesetzes möglicherweise für Bürger einen Aufschub der Austauschfrist von Gas- und Ölheizungen geben solle und dass dies abhängig davon sei, ob es in der Kommune eine Wärmeplanung gebe.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es in der Gemeinde Rosendahl derzeit noch keine Wärmeplanung gebe. Verwaltungsseitig sei jedoch ein Förderantrag für Fördermittel zur Erstellung eines solchen Konzeptes beantragt worden. Aktuell sei es noch nicht sicher, ob für alle Kommunen die Pflicht komme, ein solches Konzept zu erstellen, oder ob es möglicherweise von der Einwohnerzahl oder ähnlichem abhängig gemacht werde. Sollte es eine Pflicht geben, hätten die kleineren Kommunen und damit wohl auch Rosendahl nach aktuellem Stand der Beratung zum Energiegesetz bis zum Jahre 2028 Zeit, ein solches Konzept zu erstellen. Was von der Regierung und schlussendlich vom Bundestag und/oder Bundesrat bezüglich des Energiegesetzes beschlossen werde, bleibe abzuwarten.