Fraktionsvorsitzender Weber verweist auf das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Fabianus-Kirchplatzes Osterwick. Hierzu sei seines Wissens ein Bauantrag gestellt worden. Er fragt, ob der Kreis Coesfeld im Vorfeld eine Genehmigung der dort geplanten Werbeanlage angekündigt habe.

 

Bürgermeister Gottheil verweist darauf, dass man sich derzeit noch in einem unbeplanten Bereich befinde. Was seitens der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Coesfeld geplant gewesen sei, könne er nicht beantworten, da er persönlich keinen direkten Kontakt zur Bauaufsichtsbehörde gehabt habe. Eine Antwort werde daher über die Niederschrift erfolgen.

 

Hinweis: Die Gemeinde Rosendahl hat gegenüber dem Kreis Coesfeld einen Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs gem. § 15 BauGB gestellt. Sobald der Kreis Coesfeld über den Zurückstellungsantrag entscheide, laufe eine Frist von einem Jahr, um die Planungen abzuschließen. Da der Kreis Coesfeld zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung getroffen habe, habe die Laufzeit der Jahresfrist noch nicht begonnen. Sollte sich der Sachverhalt verändern, so werden der entsprechende Fachausschuss und der Rat unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt weiter, ob der Kreis eine positive Entscheidung getroffen hätte, wenn die Gemeinde nicht eine ablehnende Stellungnahme abgegeben hätte. Schließlich habe ja ein aus seiner Sicht genehmigungsfähiger Bauantrag vorgelegen.

 

Dem widerspricht Bürgermeister Gottheil deutlich. Zum einen sei ein Bauantrag nicht automatisch genehmigungsfähig, nur weil (noch) keine Stellungnahme der Gemeinde vorliege.

 

Fehle diese bzw. werde diese in der festgesetzten Frist nicht abgegeben, werde allerdings das Einvernehmen der Gemeinde bei der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Coesfeld vorausgesetzt. Zum anderen sei es Aufgabe des Kreises Coesfeld als Baugenehmigungsbehörde, den Bauantrag zunächst auch ohne vorliegende Stellungnahme der Gemeinde zu prüfen, z.B. auch auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen.