1.   Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Concunia GmbH, Münster, geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 sowie der Anhang und der Lagebericht werden festgestellt.

 

2.   Der festgestellte Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 3.735.601,88 € wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 75 Abs. 2 Satz 3 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

3.   Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage X/363 als Anlage VI beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

4. Der Bericht zum Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 59 Abs. 3 GO NRW zum Jahresabschluss 2022 und Lagebericht 2022 wird festgestellt und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Schubert begrüßt zu diesem TOP Herrn Wendel der BDO Concunia GmbH Münster, der seinen Prüfungsbericht vorstellt. Dieser ist der Niederschrift als Anlage I beigefügt. Er teilt mit, dass ein uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt worden sei.

 

 

Ausschussmitglied Weber fragt, ob die demografische Entwicklung in Rosendahl ein Risiko darstelle.

 

Herr Wendel weist darauf hin, dass die Anzahl der Erwerbstätigen in einer Gemeinde von Bedeutung sei.

 

Herr Weber fragt nach, ob es dazu Kennzahlen gebe.

 

Herr Wendel verneint dies.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass er eine Gefahr in der Abwanderung junger Menschen sehe, wenn nicht ausreichend Baugrundstücke und/oder Wohnraum allgemein zur Verfügung stehen.

Ein gesunder demografischer Mix sei notwendig. Er weist darauf hin, dass auf Kreisebene die Bürgermeister einen eigenen Haushaltsarbeitskreis (sog. Haushaltskommission) gebildet hätten, um Finanzthemen untereinander, aber auch mit dem Kreis Coesfeld vor dem Hintergrund der Zahllasten für die Kreisumlage allgemein und Kreisumlage Jugendamt zu besprechen. Grundsätzliches Ziel sei, die gebildete Bilanzierungshilfe (NKF-CUIG NRW) nicht über die gesamten fünfzig Jahre auszunutzen, sondern Ziel sei entweder ein einmaliges Ausbuchen aus der Allgemeinen Rücklage oder eine sukzessive Reduzierung der Ausgleichsrücklage über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren.

 

Ausschussmitglied Feldmann erkundigt sich nach der Anzahl der Kommunen, die zum Vergleich herangezogen worden seien.

Herr Wendel erklärt, dass es sich nicht um eine statistische Auswertung handele und daher augenblicklich von ihm keine genaue Zahl genannt werden könne.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: