1.   Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Concunia GmbH, Münster, geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 sowie der Anhang und der Lagebericht werden festgestellt.

 

2.   Der festgestellte Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 3.735.601,88 € wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 75 Abs. 2 Satz 3 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

3.   Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage X/363 als Anlage VI beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

4. Der Bericht zum Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 59 Abs. 3 GO NRW zum Jahresabschluss 2022 und Lagebericht 2022 wird festgestellt und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/363 und erläutert diese kurz.

 

Ratsmitglied Schubert als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses spricht Lob und Dank für die gewissenhafte Arbeit der Kämmerin Nürenberg und ihres Finanzteams aus.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: