Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2023 zum Stichtag 30.Juni 2023 wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig        


Bürgermeister Gottheil fasst den vorab bereits mit der Verwaltungsvorlage X/375 übersandten Finanzzwischenbericht kurz zusammen.

Die Gemeinde habe im Moment nach wie vor eine sehr gute Gewerbesteuerentwicklung aus verschiedenen Gründen. Dazu zähle unter anderem das Thema Windkraft. Insoweit seien hohe Vermarktungserlöse für die Einspeisung aus dem Kalenderjahr 2022 für das hohe Gewerbesteueraufkommen maßgebend. Des Weiteren gab es in einem Fall eine große Gewerbesteuernachzahlung inklusive Zinsnachforderung für das Jahr 2013. Die damit der Verwaltung zustehenden Zinsen lagen allein im mittleren 6-stelligen Bereich. Man habe also für 2023 aus heutiger Sicht noch eine recht solide Entwicklung.

Bürgermeister Gottheil gibt sodann einen kleinen Ausblick auf das Jahr 2024. Er erklärt, die Gemeinde habe ein Eckpunktepapier vom Kreis Coesfeld vorgelegt bekommen, welches sich sehr unschön lese.

Die Umlagen stiegen, dazu gehöre konkret die Kreisumlage allgemein sowie auch die Jugendamtumlage.

Der LWL-Haushaltsentwurf 2024 gehe für den Kreis Coesfeld davon aus, dass dessen Zahllast allein im Jahr 2024 um 6 Mio. Euro steigen werde. Da sei die Gemeinde aufgrund der sog. Umlagegrundlagen verpflichtet, etwa 8 bis 10% der Mehrbelastung zu tragen. Des Weiteren gelte es den, TVÖD Abschluss im Kreisetat 2024 zu verarbeiten. Dieser schlage in der Summe mit 8 bis 9 Mio. Euro zusätzlichem Personal- und Versorgungsaufwand zu Buche. Auch da sei man nochmal mit einem entsprechenden prozentualen Anteil dabei.

Die Gemeinde habe ein wenig Reserve beim Eigenkapital. Die Liquiditätslage sei im Moment solide. Man habe als Bilanzierungshilfe über die Isolierung von Corona- und ukrainebedingten Aufwendungen bis zum Ende des Jahres 2022 1,5 Mio. Euro geparkt. Diesen Wert müsse man ab 2026 entweder in einer Summe gegen das Eigenkapital ausbuchen (Allgemeine Rücklage) oder über einen festzulegenden Zeitraum (maximal möglich sind 50 Jahre) im Rahmen jährlicher Abschlüsse (dann gegen die Ausgleichsrücklage) ausbuchen. Man müsse nun sehen, sich mit eigenen Mitteln über Wasser zu halten. Dies benötige eine solide Wirtschaft, auf die man weiterhin zähle. Insgesamt gehe man jedoch auch in Rosendahl deutlich schlechteren finanziellen Zeiten entgegen.

 

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: