Ausschussvorsitzende Everding erläuterte kurz den Hintergrund des Kinder- und Jugendförderplanes für den Kreis Coesfeld und den hierzu vorliegenden Beschlussvorschlag.

 

Anschließend übergab sie Herrn Werremeier vom Kreisjugendamt Coesfeld das Wort.

Der Vortrag von Herrn Werremeier ist der Niederschrift als Anlage I beigefügt.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek erkundigte sich, mit welchen Veränderungen die Gemeinde Rosendahl nach dem vorgestellten Entwurf zu rechnen hätte.

 

Herr Werremeier erläuterte, dass dieses nicht konkret benannt werden könne, da alle Aspekte des Entwurfes noch diskutabel seien. Der Entwurf und auch die im Anhang aufgeführte Synopse seien bewusst sehr offen formuliert worden, um Ergänzungsmöglichkeiten noch berücksichtigen zu können.

 

Ausschussmitglied Schröer fragte nach, welche Förderungen unter der geplanten Grundförderung zu verstehen seien.

 

Herr Werremeier erklärte, dass die Mittel für Kinder- und Jugendhilfe in Höhe von 3 % des Verwaltungshaushaltes des Produktbereiches Kinder-, Jugend- und Familienhilfe auch zukünftig in den Jahren 2008 und 2009 zur Verfügung stehen sollen. Konkrete Fördermöglichkeiten könnten aufgrund der Planung etabliert werden, um im Bereich der Kinder- und Jugendförderung ein Fundament zu schaffen. Erst dann sei erkennbar, wo weiterer Förderbedarf vorhanden sei. Es ginge daher nicht um eine Kürzung der Finanzmittel, sondern um eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung. Letzteres sei jedoch abhängig von der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses bzw. des Kreistages.

 

Ausschussmitglied Schröer fragte weiter nach, wie Grundförderung und Projektförderung gewichtet würden.

 

Herr Werremeier erläuterte, dass dieses von der politischen Entscheidung abhängig sei. Sollte keine Aufstockung der Mittel vorgenommen werden, müsse an anderer Stelle gekürzt werden.

 

Bürgermeister Niehues erkundigte sich, welchen Anteil die Grundförderung und welchen die Projektförderung innerhalb der genannten 3 % einnehmen würden.

 

Herr Werremeier erklärte, dass dies nicht abschließend beantwortet werden könne, da die Aufteilung der politischen Entscheidung unterläge.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf zeigte sich erfreut, dass die Gemeinde bereits im Vorfeld der Entscheidung über den Kinder- und Jugendförderplan einbezogen worden sei. Er halte es jedoch für schwierig, darüber zu beraten, da die Aussagen und Daten noch sehr vage und wenig aussagekräftig seien. Er fragte nach, von wem die Indikatoren für die Ermittlung des Sozialindexes festgelegt worden seien und ob diese noch änderbar seien. Auch die Laufzeit des Planes über 5 Jahre halte er für bedenklich. Er erkundigte sich, ob die seitens der Gemeinde Rosendahl vorgebrachten Einwendungen und Änderungsvorschläge noch berücksichtigt werden könnten, da es schließlich nicht richtig sein könne, dass gute Arbeit bestraft würde.

 

Herr Werremeier erläuterte, dass der Finanzrahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt thematisiert werde. Vorrangig ginge es zunächst um eine Definition der geplanten Schwerpunkte. Änderungen würden auf jeden Fall noch vorgenommen, zu eben diesem Zweck seien die Stellungnahmen der Träger auch angefordert worden.

Die Indikatoren seien im Rahmen des Jugendhilfeprojektes 2010 erarbeitet worden. Von den rund 20 Messgrößen seien die vorgelegten 11 Indikatoren letztlich ausgewählt worden. Änderungen der Indikatoren könnten ebenfalls noch berücksichtigt werden.

Abschließend verwies Herr Werremeier noch auf das zugrundeliegende Solidaritätsprinzip, wonach alle Gemeinden des Kreises Coesfeld als Solidargemeinschaft an den Kosten und an den Nutzungen je nach Bedarfslage mal mehr und mal weniger partizipierten.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek äußerte seine Bedenken hinsichtlich der finanziellen Aufteilung. Das Finanzvolumen werde vermutlich nicht größer, so dass eine Umverteilung zugunsten des Südkreises zu befürchten sei. Rosendahl würde dann in besonderem Maße benachteiligt. Dieses sei in Anbetracht der ländlichen Struktur Rosendahls mit seinen drei Ortsteilen besonders fatal.

 

Herr Werremeier entgegnete, dass eine Ergänzung um weitere Indikatoren nicht ausgeschlossen sei; hier seien Verbesserungen denkbar.

 

Bürgermeister Niehues bat Herrn Werremeier zu signalisieren, dass – unabhängig vom späteren politischen Votum – bereits seitens der Verwaltung die für Rosendahl wichtigen Aspekte wie Dreipoligkeit der Gemeinde und begrenzte örtliche Freizeitangebote in den Entwurf eingearbeitet würden.

 

Ausschussmitglied Klostermann sprach sich gegen das standardisierte Verfahren zur Ermittlung des Sozialindexes aus. Die aufgeführten Indikatoren seien nicht stimmig. Finanzmittel würden auf diesem Wege zu Rosendahls Ungunsten umverteilt.

 

Herr Werremeier bat die Ausschussmitglieder, die Auswirkungen nicht zu pessimistisch einzuschätzen. Das wichtigste Element der Förderung bliebe die Grundförderung, nur die Projektförderung würde unter Berücksichtigung des Sozialindexes erfolgen.

 

Ausschussmitglied Schröer wies darauf hin, dass die Indikatoren “Einwohner je ha Wohnbaufläche” und “Anteil Einfamilienhäuser am Wohnungsbestand” unter Heranziehung zweier unterschiedlicher Betrachtungsweisen dieselbe Sachlage abbildeten, da sie sich gegenseitig bedingten. Hier solle nur ein Indikator berücksichtigt werden, da ansonsten ein einzelner Aspekt eine doppelte Gewichtung erfahre.

Außerdem vermisse er die Berücksichtigung eines Kaufkraftfaktors, da die Heranziehung der Zahl der Sozialhilfeempfänger ansonsten ein zu einseitiges Bild zeichne.

Er erkundigte sich, ob das Gesamtvolumen für die Grundförderung feststünde oder ob nicht vielmehr die Gefahr bestünde, dass die Finanzierung von Projekten zu Lasten der Grundförderung ginge.

Hinsichtlich des Indikators Jugendkriminalität gab er zu bedenken, dass dieser zeitweilig auch in Rosendahl schon höher gewesen sei und dieser Indikator grundsätzlich starken Schwankungen unterliege. Den gewählten 5-Jahres-Zeitraum der Gültigkeit des Sozialindexes hielte er somit für zu lang.

 

Herr Werremeier gestand zu, dass der Zeitraum zu lang gewählt sei und eine kürzere Flexibilität angestrebt werde.

Der Faktor “Kaufkraft” sei nicht berücksichtigt worden, da er nur schwer fassbar sei.

Die Einwände bezüglich der Indikatoren “Einwohner je ha Wohnbaufläche” und “Anteil Einfamilienhäuser am Wohnungsbestand” müssten noch einmal überprüft werden.

 

Zur Festlegung der Grundförderung äußerte sich die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Frau Haselkamp. Die Festlegung sei eine politische Entscheidung, es würde jedoch angestrebt, die Grundförderung kreisweit auf einen einheitlichen Stand zu bringen. Was an Förderbedarf darüber hinaus noch notwendig sei, werde anhand einer noch zu entwickelnden Messlatte berücksichtigt. Der JEW (Jugendeinwohnerwert) sei Maßstab für die Grundförderung, der gewichtete JEW gelte nur für die Projektförderung. Wie hoch der Gesamtbedarf und letztlich der Etat für die Jugendförderung sein werde, könne zurzeit noch nicht beantwortet werden. Im Jugendhilfeausschuss seien auch die in der Jugendförderung agierenden Vereine und Verbände vertreten. Alle Beteiligten würden letztlich nach Vorlage eines aufgrund der zusammengetragenen Anregungen und Bedenken modifizierten Entwurfes entscheiden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erkundigte sich, was mit dem kreisweiten einheitlichen Stand der Grundförderung gemeint sei. Er stimme damit überein, dass im Kreis das Solidarprinzip gelte, was aber nicht heißen dürfe, die Interessen der eigenen Gemeinde zu vernachlässigen. Rosendahl habe schließlich eine besondere Topographie aufgrund der drei Ortsteile und zudem auch noch zwei größere Wohnbereiche, nämlich Höven und Höpingen. Die CDU-Fraktion unterstütze daher die im Beschlussvorschlag formulierte Stellungnahme zum Kinder- und Jugendförderplan. Er verband dieses mit der Bitte an die Kreispolitik, die Bedenken und Anregungen aufzunehmen.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Newman verdeutlichte Frau Haselkamp erneut die Förderung nach dem JEW bzw. gewichteten JEW.

 

Herr van Deenen als Vertreter des Trägers der Offenen Jugendarbeit Rosendahl schloss sich den zuvor angesprochenen Anregungen und Bedenken vorbehaltlos an. Er wies darauf hin, dass im Rahmen der örtlichen Jugendarbeit auch verstärkt ein Schwerpunkt in Richtung Berufsorientierung entwickelt worden sei, um den neuen demographischen Entwicklungen Rechnung tragen zu können.

 

Ausschussmitglied Schröer wies erneut darauf hin, dass die gewählten Indikatoren ein falsches Bild der Rosendahler Verhältnisse zeichne. Es gäbe zwar gewachsene Strukturen, die weiter verstärkt werden sollten, aber auch negative Tendenzen, denen begegnet werden müsse.

 

Ausschussmitglied Newman erinnerte an den zeitweise verstärkt auftretenden Vandalismus in Rosendahl, der oft vorschnell Jugendlichen zugeschrieben werde. Es sei aber nicht zu verkennen, dass das Freizeitangebot für Jugendliche hier sehr begrenzt sei und zu Langeweile führen könne. Das Problem Vandalismus sei beim vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt.

 

Herr Werremeier betonte erneut, dass die Verhältnisse in Rosendahl vergleichsweise sehr günstig seien und bei punktuellen Bedarfslagen seitens des Kreises oft unverzüglich reagiert worden sei.

 

Ausschussvorsitzende Everding wünschte eine verstärkte Präsenz der Polizei vor Ort, um Vandalismusvorfälle einzuschränken.

 

Herr Werremeier erinnerte daran, dass Polizeieinsätze nicht in die Zuständigkeit des Kreisjugendamtes fielen.

 

Abschließend fragte Ausschussmitglied Schröer nach, wie nunmehr der Beschlussvorschlag zu formulieren sei.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, die in der vorangegangenen Diskussion angesprochenen Kritikpunkte und Änderungsvorschläge in den Beschlussvorschlag für die Ratssitzung am 13.03.2008 umgehend einzuarbeiten, um dann seitens des Rates einen entsprechenden Beschluss herbeiführen zu können, der dann anschließend dem Kreis als Stellungnahme der Gemeinde Rosendahl zugeleitet werden könne.

 

 

Ausschussvorsitzende Everding ließ über den Vorschlag des Bürgermeisters zur weiteren Vorgehensweise abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

Damit war der Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise angenommen.