Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Beschlüsse des Rates der Gemeinde Rosendahl vom 30. März 2023 zur „65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Ortsteil Osterwick sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Eichenkamp III“ im Ortsteil Osterwick“ wird aufgehoben.

 

Es wird beschlossen, das Verfahren zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Ortsteil Osterwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. X/373 als Anlage II beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig 


Sachverhalt:

Auf die Sitzungsvorlagen Nr. X/321 sowie X/373 wird verwiesen.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert zusammenfassend, dass es möglich gewesen sei, mit Blick auf das anhängige Regionalplanänderungsverfahren das Dreifache des der Gemeinde Rosendahl zuerkannten Flächenpotentials für Wohnbau- und Gewerbeentwicklung anzumelden. Augenblicklich dürften insgesamt effektiv 36 Hektar Fläche für neue Gewerbegrundstücke ausgewiesen werden. Unter Berücksichtigung der derzeit bereits im sog. Flächenmonitoring berücksichtigten Flächen seien die ursprünglich geplanten FNP-Ausweitungen für Holtwick und Osterwick ein Stück weit zu groß bemessen worden.

In den Planungsgesprächen sei betont worden, wenn besondere Ereignisse zu Tage treten und im Einzelfall besonderer Bedarf bestehe, nicht ausgeschlossen sei, Einzelfallentscheidungen zum Ausweis weiterer Flächen zu treffen. Dieser Hinweis sei aufgenommen worden.

 

Ausschussmitglied Meinert fragt nach der Fläche zwischen der jetzt geplanten Erweiterung und der K 32.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, diese sei bereits im bisher gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesen und damit nicht mehr Gegenstand der aktuellen Beratung und Beschlussfassung.

 

Ausschussmitglied Meinert fragt, ob die jetzige Verkleinerung der Erweiterungsfläche nicht zusätzliche Kosten verursacht hätte und wem dies ggf. hätte auffallen müssen.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass durch die modifizierte Ausweisung der FNP-Erweiterung keine zusätzlichen externen Kosten angefallen seien. Es sei lediglich verwaltungsinterner Mehraufwand verursacht worden. Es gelte, lediglich zwei Hektar aus dem nördlich vom „Hasenbusch“ liegenden Plangebiet in die Zone westlich vom Bestandsbetrieb „Wigger“ zu verschieben.

 

Ausschussmitglied Fleige-Völker erkundigt sich, ob die gesamte jetzt zu überplanende Fläche bereits gekauft worden sei.

 

Bürgermeister Gottheil verneint dies, weist jedoch darauf hin, dass die Vorgehensweise der Überplanung mit dem aktuellen Grundstückeigentümer kommuniziert worden sei.

 

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: