Sitzung: 24.08.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/373
Die Beschlüsse des Rates der Gemeinde Rosendahl vom 30. März 2023 zur
„65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung
einer gewerblichen Baufläche im Ortsteil Osterwick sowie zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Eichenkamp III“ im Ortsteil Osterwick“ wird aufgehoben.
Es wird beschlossen, das Verfahren zur 65. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung einer gewerblichen
Baufläche im Ortsteil Osterwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr.
X/373 als Anlage II beigefügten
Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Sachverhalt:
Auf die
Sitzungsvorlagen Nr. X/321 sowie X/373 wird verwiesen.
Bürgermeister Gottheil erläutert zusammenfassend, dass es möglich gewesen
sei, mit Blick auf das anhängige Regionalplanänderungsverfahren das Dreifache
des der Gemeinde Rosendahl zuerkannten Flächenpotentials für Wohnbau- und
Gewerbeentwicklung anzumelden. Augenblicklich dürften insgesamt effektiv 36
Hektar Fläche für neue Gewerbegrundstücke ausgewiesen werden. Unter
Berücksichtigung der derzeit bereits im sog. Flächenmonitoring berücksichtigten
Flächen seien die ursprünglich geplanten FNP-Ausweitungen für Holtwick und
Osterwick ein Stück weit zu groß bemessen worden.
In den Planungsgesprächen sei betont worden, wenn besondere Ereignisse zu
Tage treten und im Einzelfall besonderer Bedarf bestehe, nicht ausgeschlossen
sei, Einzelfallentscheidungen zum Ausweis weiterer Flächen zu treffen. Dieser
Hinweis sei aufgenommen worden.
Ausschussmitglied Meinert fragt nach der Fläche zwischen der jetzt
geplanten Erweiterung und der K 32.
Bürgermeister Gottheil antwortet, diese sei bereits im bisher gültigen
Flächennutzungsplan ausgewiesen und damit nicht mehr Gegenstand der aktuellen
Beratung und Beschlussfassung.
Ausschussmitglied Meinert fragt, ob die jetzige Verkleinerung der
Erweiterungsfläche nicht zusätzliche Kosten verursacht hätte und wem dies ggf.
hätte auffallen müssen.
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass durch die modifizierte Ausweisung
der FNP-Erweiterung keine zusätzlichen externen Kosten angefallen seien. Es sei
lediglich verwaltungsinterner Mehraufwand verursacht worden. Es gelte,
lediglich zwei Hektar aus dem nördlich vom „Hasenbusch“ liegenden Plangebiet in
die Zone westlich vom Bestandsbetrieb „Wigger“ zu verschieben.
Ausschussmitglied Fleige-Völker erkundigt sich, ob die gesamte jetzt zu
überplanende Fläche bereits gekauft worden sei.
Bürgermeister Gottheil verneint dies, weist jedoch darauf hin, dass die
Vorgehensweise der Überplanung mit dem aktuellen Grundstückeigentümer
kommuniziert worden sei.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: