Den als Anlage VII zur Sitzungsvorlage Nr. X/295 beigefügten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.         

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage V beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken beinhalten.    

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine privaten Stellungnahmen eingegangen sind.

Der Planungsstand wird bestätigt.          

Es wird beschlossen, dem der Sitzungsvorlage Nr. X/295 in Anlage XI beigefügten Planentwurf zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl im Ortsteil Holtwick zur Ausweisung von „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr/Rettungswache“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig         1 - Enthaltung


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/295 und erläutert diese kurz.

 

Ausschussmitglied Weber bemängelt, dass die Alternativenprüfung von Oktober 2022 und somit veraltet sei. Er fordert, dass eine aktuelle Alternativenprüfung durchgeführt werde, welche den aktuellen Stand wiedergebe.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, es seien zukünftige Entwicklungen in dem Bereich angegeben, weshalb auch zukünftig dieser Standort mit Blick auf die alleinige Verwendung für die Gewerbeansiedlung nicht gewünscht werde. Er sei der Auffassung, dass die aktuelle Begründung bei der Alternativenprüfung absolut noch ausreichend sei.

 

Ausschussmitglied Weber gibt an, es sei Fakt, dass planungsrechtliche Grundlagen vorliegen.

Ausschussmitglied Mensing äußert, dass man schon so lange das Projekt Feuerwehr in Holtwick plane. Man solle möglichst schnell einen Bau anstreben. Er könne die Vorgehensweise der Verwaltung nachvollziehen

 

Ausschussvorsitzender Lembeck erläutert erneut, dass der aktuelle Feuerwehrstandort   nicht mehr sicher sei. Der aktuelle Bau sei nicht mehr zeitgemäß. Die Bauhöhe sei nicht mehr passend für neue Fahrzeuge. Die Durchführung des Verfahrens sei nun stringent anzugehen, da die Zeit drängt.

 

Ausschussmitglied Weber erwähnt, jeder kenne die Gefährdungsbeurteilung der Fläche.

Ihm biete der Standort in Holtwick zu viele Risiken.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, man solle doch bitte sachlich bleiben. Das Problem zum Thema Steinkauz sei mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) geklärt worden. Die Verhandlungen mit dem Eigentümer seien nicht einfach gewesen, dennoch sei man sehr dankbar dafür, dass der Landwirt diese Fläche in unmittelbarer Hofnähe abgegeben habe. Eine mögliche Rückabwicklung sei als „ultima ratio“ mal angesprochen worden, es gebe sie aber in keiner schriftlichen Ausführung. Der Standort „Holtkebach“ sei der favorisierte Standort und es sei gewünscht, dass mit der Planung nunmehr fortgefahren werde.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: