Sitzung: 24.08.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/370
Den als Anlage XV zur Sitzungsvorlage Nr. X/370 beigefügten
Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird
zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage XIV beigefügten
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange weder
Anregungen noch Bedenken beinhalten.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine privaten Stellungnahmen
eingegangen sind.
Der Planungsstand wird bestätigt.
Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. X/370 in Anlage XX beigefügten
Bebauungsplanentwurf „Feuerwache südlich Am Holtkebach“ im Ortsteil Holtwick
mit Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Beschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig 1-Enthaltung
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/370 und gibt kurze Erläuterungen.
Ausschussmitglied Mensing fragt, wie man mit der Ausgleichsmaßnahme auf der Obstwiese (frühere Friedhofserweiterungsfläche) umgehe. Dieses ganze Gebiet solle eingezäunt werden. Er möchte wissen, ob die vollständige Einzäunung notwendig sei.
Fachbereichsleiter Wiesmann verneint dies. Die Einzäunung sei mit in das Konzept aufgenommen worden, sie sei jedoch keine Verpflichtung. Die Verwaltung stehe im Kontakt mit einem Tierhalter, der eventuell seine Tiere auf die Wiese stelle.
Ausschussmitglied Mensing merkt an, dass es gut sei, öffentliche Bäume der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.
Fachbereichsleiter Wiesmann antwortet, dass es seitens der Maßnahme nicht gewünscht sei, dass sich dort regelmäßig Personen aufhalten. Es sei daher fast schon zwingend notwendig, einzuzäunen mit Stacheldraht und Dornenhecke.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: