Den als Anlage VIII zur Sitzungsvorlage Nr. X/372 beigefügten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.         

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VII beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken beinhalten.   

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine privaten Stellungnahmen eingegangen sind.

Der Planungsstand wird bestätigt.          

Es wird beschlossen, den vorliegenden geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Hauptstraße/Fabianus-Kirchplatz“ sowie die der Sitzungsvorlage Nr. X/372 in Anlage VIII beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen, und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen



Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen                    1 Nein-Stimme


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/372 und erläutert diese sowie den nachgereichten Plan kurz.

 

 

Ausschussmitglied Weber stellt fest, mit Erstaunen zur Kenntnis genommen zu haben, dass von den Einwohnern keine Stellungnahmen gekommen seien. 

Des Weiteren erklärt er, dass die Fraktion Bündnis90/Die Grünen diesem Vorhaben nicht zustimme. Vorgaben in Bebauungsplänen sollten möglichst weit zurückgeschraubt werden. Seine Fraktion sei gegen gestalterische Festsetzungen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck antwortet, dass man die Hinweise von Herrn Weber zur Kenntnis nehme.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: