Sitzung: 24.08.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/376
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW
(StrWG NRW) in der zzt. gültigen Fassung werden nachfolgend aufgeführte
Erschließungsstraßen/Flächen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Sinne von
§ 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
a). „Maria-Droste-Straße“ (Erschließungsstraße Gemeindestraße
im
Baugebiet „Kortebrey II“ (schraffiert)
Gemarkung Darfeld, Flur 2 Flurstück 803)
b) „Zur Vechte“ (Erschließungsstraße für die Gemeindestraße
Hausnummern 1, 3, 5, 7, 9 und 11) (schraffiert)
Gemarkung Darfeld, Flur 2, Flurstück 808)
Die vorbezeichneten Straßenflächen sind in den
Auszügen aus dem Liegenschaftskataster schraffiert dargestellt und als Anlagen
I bis II der Sitzungsvorlage Nr. X/376 beigefügt.
Der gefasste Beschluss über die Widmung der Straßen wird mit einer
Rechtsbehelfsbelehrung versehen und im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/376 und erläutert diese kurz.
Ausschussmitglied
Weber erkundigt sich, ob Ansprüche gegen Anlieger auf Zahlung von Geldbeträgen
durch die Widmung entstehen.
Bürgermeister
Gottheil verneint dies, da es Ablöseverträge gebe. Mit den vereinbarten
Ablösebeträgen wurde die erstmalige Erschließung bereits abgegolten. Nur in
Ausnahmefällen, z.B. bei exorbitant hohen Preissteigerungen, könnten Beträge
nachgefordert werden. Dies sei hier nicht vorgesehen.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Im
Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: