1.    Das Teilstück des geplanten Radweges an der K 32 im Ortsteil Osterwick von der Tischlerei Scharlau bis zur L 555 (Coesfelder Straße) in einer Länge von ca. 1,3 km hat für die Gemeinde Rosendahl weiterhin erste Priorität.

 

2.    Die Gemeinde Rosendahl sieht die dringende Notwendigkeit, dass das sodann verbleibende Restteilstück an der K 32 von der L 571 (Funkturm) bis zur K 41 (Midlicher Straße) in einer Länge von ca. 900 m als “Lückenschluss” ebenfalls zeitgleich realisiert wird. Hierfür sprechen insbesondere folgende Gründe:

 

·      Durch die Fertigstellung der Entlastungsstraße Osterwick K 32 / K 33 und der damit einhergehenden verkehrsrechtlich angeordneten Beschilderung ist der Ortskern Osterwick von dem Schwerlastverkehr nahezu vollständig entlastet. Stattdessen wird verstärkt die K 32 in Anspruch genommen. Gerade das Teilstück an der K 32 von der L 571 (Funkturm) bis zur K 41 (Midlicher Straße) ist zudem in besonderem Maße frequentiert von Schülerinnen und Schülern der Bauerschaften Horst und Asbecker Straße, die mit dem Fahrrad derzeit diesen Abschnitt benutzen müssen, um zur Haltestelle “Midlich” und damit zum Schulort Coesfeld zu gelangen.

 

·      Die Verkehrsbelastung auf diesem Teilstück liegt nachweislich der vorliegenden Zählergebnisse aus dem Jahre 2005 bereits bei rd. 1.550 Fahrzeugen pro Tag. Eine aktuelle Bestandsaufnahme der Verkehrsbelastung liegt zwar noch nicht vor. Aber insbesondere durch die verstärkte Nutzung durch den LKW-Verkehr sind die Belastungszahlen derartig angestiegen, dass eine gemeinsame Nutzung des nur 5,50 m breiten Straßenkörpers durch Radfahrer und den Personen- und LKW-Verkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zu verantworten ist.

 

Der Kreis Coesfeld wird gebeten, diese ergänzende Maßnahme zu berücksichtigen und zeitgleich mit dem Teilstück von der Tischlerei Scharlauf bis zur L 555 (Coesfelder Straße) zu realisieren.

 

3.    Die Gemeinde Rosendahl erklärt verbindlich, sich an den entstehenden Gesamtkosten für beide Abschnitte (325.000 € für das Teilstück von der Tischlerei Scharlau bis zur L 555 und 210.000 € für das Teilstück von der L 571 bis zur K 41) in Höhe von insgesamt rd. 535.000 € mit dem Trägeranteil von derzeit 30 %, mithin rd. 160.500 €, zu beteiligen. Die Finanzmittel für den Eigenanteil werden im Haushalt 2009 bereit gestellt.

 

4.    Sobald die Grundstückskaufverträge für den Teilabschnitt von der L 571 bis zur K 41 geschlossen sind, führt die Gemeinde Rosendahl auf ihre Kosten für den Bereich der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes “Eichenkamp” die notwendige Bebauungsplanänderung durch. Der sich aus der Bebauungsplanänderung ergebende notwendige ökologische Ausgleich wird durch die Gemeinde Rosendahl aus dem vorhandenen Flächenpoolkonto ausgeglichen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch den Kreis Coesfeld als Maßnahmenträger des Radweges der Gemeinde zu erstatten.

 

5.    Im Falle einer Realisierung der Maßnahme auf der Grundlage der vorstehenden Regelungen kann seitens der Gemeinde Rosendahl auf die Anlegung des im Haushalt 2008 mit 27.000 € veranschlagten wassergebundenen Radweges im Bereich des Gewerbegebietes “Eichenkamp” östlich der K 32 derzeit verzichtet werden. Diese Mittel können zur Vorfinanzierung des zweckmäßigerweise noch in diesem Jahr seitens des Kreises Coesfeld durchzuführenden Grunderwerbs für den Teilabschnitt von der L 571 bis zur K 41 eingesetzt werden. In diesem Falle würden die Vorfinanzierungskosten auf den voraussichtlich 2009 zu zahlenden Trägeranteil (vgl. Ziffer 3) angerechnet.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig bei 1 Enthaltung


Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte ausführlich den Inhalt der Sitzungsvorlage.

 

Für die CDU-Fraktion teilte Ausschussmitglied Söller mit, dass diese ausführlich über diesen Tagesordnungspunkt beraten habe. Die CDU-Fraktion schlage dem Rat vor, den Teilabschnitt des Radweges an der Midlicher Straße von der Tischlerei Scharlau bis zur L 555 mit einer Länge von 1.300 m wie aktuell in der Prioritätenliste des Kreises vorgesehen zu bauen. Darüber hinaus solle die Verwaltung einen Antrag auf Lückenschluss von der L 571 bis zur K 41 (Maßnahme 5) mit einer Länge von ca. 900 m an den Kreis stellen. Sollte der Kreistag wider Erwarten den Lückenschluss nicht mittragen, solle der Radweg dennoch wie im Haushalt vorgesehen als wassergebundener Weg realisiert werden, jedoch auf der westlichen Seite.

 

Auf entsprechende Nachfrage vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Branse erläuterte CDU-Fraktionsvorsitzender Steindorf, dass die CDU-Fraktion der Auffassung sei, dass der gesamte Streckenbereich immens gefährlich sei und die Realisierung beider Maßnahmen oberste Priorität haben müsse. Die Prioritätenliste müsse daher angepasst werden.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte ergänzend, dass verwaltungsseitig angedacht gewesen sei, die Prioritätenliste zu verlagern. Dies sei so in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen worden. Die CDU-Fraktion wolle nun sowohl die Maßnahme 1 als auch die Maßnahme 5 durchführen. Dies passe jedoch nicht in die Prioritätenliste des Kreises. Das Teilstück von 1.300 m teilweise zu verlagern sei möglich, eine Ausweitung auf 2.200 m sei jedoch nicht problemlos durchführbar, da hierdurch die nachfolgenden Maßnahmen der Kommunen hinausgeschoben werden würden. Er schlug dem Ausschuss einen geänderten Beschlussvorschlag für den Rat vor. Dieser Beschluss, der die Dringlichkeit beider Teilabschnitte an der K 32 widerspiegele, könne nach Beschlussfassung durch den Rat dann dem Kreis Coesfeld mit ergänzenden Erläuterungen zugeleitet werden.

 

Für die WIR-Fraktion erklärte Ausschussmitglied Neumann, dass sich diese diesem Beschlussvorschlag anschließen könne.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, kurzfristig Verkehrszählungen zur Unterstützung des Antrages in diesem Bereich durchzuführen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass er sich enthalten werde.

 

 

Abschließend fasste der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: