1.    Der Gründung einer Netzgesellschaft Rosendahl mbH auf der Grundlage des der Sitzungsvorlage Nr. VII/ 668 beigefügten Entwurfes des Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt.

2.    Für die Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Rosendahl mbH werden als Vertreter der Gemeinde neben dem Bürgermeister 9 weitere Ratsmitglieder bestellt. Für jeden Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung wird ein/e persönliche/r Stellvertreter/in bestellt. Der Bürgermeister wird durch den Allgemeinen Vertreter vertreten.

3.    Die nach Ziffer 2 zu bestellenden Vertreter für die Gesellschafterversammlung werden angewiesen, umgehend die Gründung der Netzgesellschaft Rosendahl mbH vorzunehmen.

4.    Der Bürgermeister wird ermächtigt, bestellte Vertreter der Gemeinde in der  Gesellschafterversammlung bei der Gründung der Netzgesellschaft Rosendahl mbH sowie bei der Bestellung ihres Geschäftsführers zu vertreten, soweit diese und auch deren persönlicher Stellvertreter beim Beurkundungstermin nicht anwesend sind.

5.    Für die Willensbildung der Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung gilt die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Rosendahl in der jeweils gültigen Fassung entsprechend.

6.    Als erster Geschäftsführer der Netzgesellschaft Rosendahl mbH soll Herr Gemeindeoberamtsrat Werner Isfort bestellt werden.

7.    Die für die Gesellschafterversammlung bestellten Vertreter der Gemeinde erhalten mit Ausnahme des Bürgermeisters für die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung ein Sitzungsgeld entsprechend der Entschädigungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung.


Abstimmungsergebnis:                         9 Ja-Stimmen

                                                              1 Nein-Stimme

 

 

 

Bürgermeister Niehues verabschiedete anschließend Herrn Dr. Janzen sowie Herrn Dr. David.

 

Es folgte eine Sitzungsunterbrechung von 21.20 Uhr – 21.35 Uhr.


Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage. Er begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. Janzen von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Schumacher & Partner sowie Herrn Dr. David von der Anwaltskanzlei Baumeister aus Münster.

 

Er schlug vor, dass sich auch die weiteren anwesenden Ratsmitglieder an der Beratung und Diskussion beteiligen könnten. Diesem Vorschlag schlossen sich die Ausschussmitglieder an.

 

Anschließend teilte Bürgermeister Niehues mit, dass der Fragenkatalog des Ratsmitgliedes Reints aus der letzten Ratssitzung an die Anwälte Dr. David und Herrn Brück von Oertzen zur Stellungnahme bzw. Beantwortung weitergeleitet worden sei. Er bat Dr. David, diesen Fragenkatalog zunächst zu beantworten.

 

Dr. David erläuterte die gemeinsam mit Herrn Brück von Oertzen erarbeitete schriftliche Beantwortung des Fragenkataloges, die den Ausschussmitgliedern anschließend ausgehändigt wurde und diesem Protokoll als Anlage I beigefügt ist. Gleichzeitig erhielten die Ausschussmitglieder Gelegenheit, Verständnisfragen zu stellen. Sämtliche Fragen wurden durch Dr. David umfassend beantwortet.

 

 

Er habe eine Frage zum Pachtvertrag, so Fraktionsvorsitzender Branse. Nach § 6 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) seien vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Gewährleistung von Transparenz verpflichtet. Wenn er die Ausführungen richtig verstehe, handele es sich also bei dem hier vorgeschlagenen Modell nicht um ein vertikal integriertes Versorgungsunternehmen. Dies stehe jedoch im Widerspruch zu den Begriffsbestimmungen im § 3 EnWG, wonach es sich nach seinem Verständnis bei den Netz-GmbHs und der GmbH & Co KG sehr wohl um vertikal integrierte Versorgungsunternehmen handele.

 

Dr. David erläuterte, dass das EnWG greife, es sich aber nicht um vertikal integrierte Versorgungsunternehmen handele; vertikal integrierte Versorgungsunternehmen seien solche, die gleichzeitig über die Netze verfügen und Strom vertreiben, wie z.B. die RWE.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragte nach, ob er das richtig verstehe, dass das Netz unter die kommunale Daseinsvorsorge falle, jetzt aber in die private Hand gegeben werden solle und deshalb eine Gesellschaft gegründet werden müsse.

 

Dr. Janzen antwortete hierauf, dass man das so nicht sehen könne. Die Netz-GmbH sei zwar eine Organisationsform des Privatrechts, aber eine 100 %-Tochter der Gemeinde Rosendahl, also weiterhin in öffentlicher Hand.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld wollte wissen, ob bei der Beantragung der Konzession die Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden müsse und daher im Vorfeld neben der Netz- GmbH und auch die Netzbetriebsgesellschaft gegründet werden müsse.

 

Dr. David erläuterte, dass die Leistungsfähigkeit der Netz-GmbH noch nicht im Zeitpunkt der Bewerbung um die Konzession vorhanden sein müsse, sondern erst bei der Zuschlagserteilung durch die Gemeinde.

 

Ratsmitglied Schröer fragte nach, wer die Kosten der Versorgungsleitungen zu tragen habe, wenn z.B. die Gemeinde Nottuln ein Outletcenter außerhalb der Ortschaft baue.

 

Hierzu teilte Dr. David mit, dass sich die 9 Kommunen darüber einig seien, dass die Netze nur soweit ausgebaut und über die Pacht refinanziert werden, wie dieses wirtschaftlich zu betreiben ist. Möchte eine Gemeinde ihr Netz darüber hinaus ausbauen, muss sie dieses auf eigene Kosten bzw. durch ihre Netz-GmbH auf eigene Rechnung tun.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wies darauf hin, dass in der letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung ausgeführt worden sei, dass die gemeinsame Strom- und Gasversorgung nur Sinn mache, wenn alle 9 Kommunen ihre Netze einbringen würden. Dies stehe im Widerspruch zu den vorhergehenden Erläuterungen des Dr. David. Hiernach sei es theoretisch möglich, dass die Gemeinde Rosendahl allein übrig bleibe. Dies sei rein hypothetisch denkbar, könne aber wohl praktisch ausgeschlossen werden, so Dr. David.

 

Ratsmitglied Schröer verwies auf die KAIRO GmbH, wo der gesamte Rat die Gesellschafterversammlung bilde und der Aufsichtsrat die Kontrolle übernehme. Er wolle gerne wissen, warum das in diesem Fall anders sei.

 

Dr. David erläuterte, dass der Gesellschaftsvertrag aus seiner Feder stamme. Dieser Gesellschaftsvertrag sei aber nicht – wie gewünscht schlicht und kurz gehalten, sondern basiere im wesentlichen auf den Wünschen  Kommunalaufsicht, der die Verträge  anzuzeigen seien. Die Kommunalaufsicht wünsche, dass die Verträge so formuliert seien, dass es möglich sei, einen zweiten Gesellschafter aufzunehmen. Die KAIRO GmbH habe eine andere Struktur.

 

Ihm sei aufgefallen, dass in der Gesellschafterversammlung marionettenhaft gearbeitet werde, da die Vertreter nur eine Stimme hätten, so Ausschussmitglied Neumann.

 

Dr. David führte aus, dass es zwar mehrere Stimmen gebe, nämlich je 50 % Stammkapital eine Stimme, dass diese Stimmen aber nur einheitlich abgegeben werden können, da nur ein Gesellschafter, nämlich die Gemeinde Rosendahl, vorhanden sei. Die Willensbildung zwischen den 10 Personen, die die Gemeinde in der Netzgesellschaft vertreten, müsse intern geregelt werden durch Ratsbeschluss.

 

Fraktionsvorsitzender Branse verwies auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage unter dem Punkt Sachverhalt. Hiernach sei es zwingend erforderlich, eine GmbH zu gründen. Er fragte nach, ob es auch andere Möglichkeiten gebe.

 

Dr. Janzen erläuterte, dass die Rechtsform frei gewählt werden könne. Die Rechtsform GmbH sei aus steuerlichen Gründen gewählt worden, da diese Variante zu der niedrigsten steuerlichen Belastung führe.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wollte wissen, ob es auch möglich sei, einen Eigenbetrieb zu gründen.

 

Dr. Janzen führte hierzu aus, dass dies aus haftungs- und steuerrechtlichen Gründen nicht günstig sei.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass die Netz GmbH benötigt werde, wenn nicht auf die Konzessionsabgabe verzichtet werden solle. Die Konzessionsabgabe erhalte die Gemeinde  nur, wenn sie das Recht zur Nutzung der Leitungen an einen Dritten weitergebe. Wenn die Netze also auf die Gemeinde selbst übergehen, könne sie keinen Konzessionsvertrag schließen. Deshalb müsse eine Netz-GmbH gegründet werden, mit der ein Konzessionsvertrag geschlossen werde und die dann die Netze übernimmt.

 

Fraktionsvorsitzender Branse entgegnete unter Bezugnahme auf § 46 EnWG, dass dieses auch für Eigenbetriebe entsprechend gelte.

 

Dr. Janzen entgegnete, dass aus steuerlichen Gründen das GmbH-Konzept dem Eigenbetriebskonzept überlegen sei.

 

Dr. David ergänzte, dass die Gründung eines Eigenbetriebes zulässig, zur steuerlichen Optimierung des Modells aber die Gründung einer GmbH notwendig sei.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragte nach, welche Steuern bei einer GmbH und welche Steuern bei einer Kommanditgesellschaft fällig werden.

 

Dr. Janzen verwies auf das vorliegende Modell und erläuterte ausführlich die Gründe, warum man sich für die Rechtsform der GmbH für die Netzgesellschaften und die GmbH & Co. KG für die Netzbetriebsgesellschaft entschieden habe.

 

Hinweis:

Der Sitzungsvorlage VII/653, die alle Rats- und Ausschussmitglieder mit der Einladung zur HFA-Sitzung am 05.03.2008 erhalten haben, sind die steuerlichen Auswirkungen des vorgestellten Konzeptes einer gemeinsamen Gas- und Stromversorgung für die Kommunen Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden beigefügt.

 

Fraktionsvorsitzender Branse verwies darauf hin, dass nach dem Pachtmodell vorgesehen sei, das Netz kostendeckend zu verpachten. Er wolle wissen, wohin der Gewinn fließe, nach Lüdinghausen oder nach Rosendahl.

 

Dr. Janzen erläuterte, dass die Pacht so gestaltet werde, dass auf der Ebene der (Netz-) Eigentumsgesellschaft kostendeckend gewirtschaftet werden könne. Die Gewinne sollen in der Netzbetriebsgesellschaft anfallen, woran alle beteiligten Kommunen nach einem festgelegten Schlüssel partizipieren.

 

Auf die Frage vom Fraktionsvorsitzenden Branse, ob die Gewerbesteuer in Lüdinghausen bleibe, antwortete Dr. Janzen, dass er davon ausgehe, dass eine Regelung gefunden werden könne, die am Ende dazu führe, dass jede Gemeinde ihren Anteil an der Gewerbesteuer erhalte.

 

Ausschussmitglied Reints fragte nach, wie hoch die Netzentgelte pro KW/h seien und wie sich die Konzessionsabgabe darstelle, wenn die Netze von der Netz-GmbH übernommen werden.

 

Dies sei im derzeitigen Stadium schwierig zu beantworten, da noch keine konkreten Angaben über die Kosten des Netzes vorlägen, so Dr. Janzen.

 

Ausschussmitglied Reints wollte unter Bezugnahme auf die Stromrechnung seiner Firma aus Hamm wissen, ob es sich hinsichtlich des angegebenen Netzentgelts in der Rechnung um den Betrag handele, über den hier gesprochen werde oder ob das Netzentgelt von Anbieter zu Anbieter variiere.

 

Dr. Janzen erläuterte, dass im Falle des Netzerwerbs andere Kosten einzusetzen seien, so dass das Netzentgelt nicht gleich sein werde.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Reints, ob die Zahlen mit einem großen Fragezeichen versehen verwendet werden könnten, entgegnete Dr. Janzen, dass dies eine sehr unsichere Datenbank sei.

 

Zu irgendeinem Zeitpunkt müsse das Netzentgelt doch beurteilt werden können, damit nicht zum Schluss der Bürger mehr zahlen müsse als bisher, so Ratsmitglied Schröer.

 

Dr. Janzen antwortete, dass dies zum Zeitpunkt des Netzerwerbs überprüft werde.

 

Er wolle auch wissen, wie hoch dann der durchschnittliche Strompreis einer Familie sei, so Ratsmitglied Schröer.

 

Dr. David wies darauf hin, dass dieser wahrscheinlich nicht höher als bisher sein werde.

 

Dr. Janzen ergänzte, dass die konkreten Zahlen der Netzentgelte anderer Versorgungsunternehmen zeigten, dass die Netzentgelte eher nicht nach oben, sondern nach unten gehen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wollte wissen, ob die Bundesnetzagentur das Netzentgelt festlege.

 

Dr. David bestätigte, dass die Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde genehmigt werden müssen.

 

Dr. Janzen erläuterte, dass es in der Praxis so laufe, dass der clevere Strommanager sich dadurch auszeichne, dass er bei der Regulierungsbehörde Kosten plausibel mache, die dann bei der Netzentgeltgenehmigung anerkannt würden. Hierdurch entstünden zusätzliche Margen für den Netzbetreiber vor Ort.

 

Auf Frage vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Branse antwortete Dr. David, dass das Netzentgelt nicht durchschnittlich ermittelt, sondern für jedes kommunale Netz einzeln bestimmt und genehmigt werde.

 

Ratsmitglied Mensing versuchte anhand der von Herrn Reints genannten Zahlen für die von seiner Firma zu zahlenden Netzentgelte und Konzessionsabgabe das Volumen der Netzentgelte für das Rosendahler Netz hoch zu rechnen.

 

Die Zahlen, die nun im Raum stünden, seien spekulativ und verwirrend, so Ratsmitglied Schulze Baek. Fakt sei aber, dass zukünftig die Gemeinde Rosendahl den Gewinn erhalte, den heute die RWE einfahre.

 

Bürgermeister Niehues erinnerte an die Straßenbeleuchtung, die jährlich rd. 100.000 € koste. Davon seien nur 1/3 reine Stromkosten, 2/3, also etwa 66.000 € entfielen auf die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung. Dabei sei jede Straßenleuchte bereits von der Gemeinde bezahlt worden sei. Ziel müsse es sein, dass das Strom- und Gasnetz wie bei der Wasserversorgung in das Eigentum der Gemeinde Rosendahl bzw. einer eigenen GmbH komme.

 

Ratsmitglied Riermann fragte nach, inwieweit nachprüfbar sei, ob der Preis gerechtfertigt sei, der dem Wert gegenübersteht.

 

Dr. Janzen wies darauf hin, dass dies letztlich durch das Gericht geprüft werden müsse. Der Preis bilde sich dadurch, dass sich Angebot und Nachfrage gegenüberstehen. Er wagte die These, dass sich die Gerichte auf die Seite der kleinen Interessenten stellen werden, da es offensichtlich Ziel sei, das Oligopol der großen Energieversorgungsunternehmen zu brechen.

 

Dr. David verwies auf § 315 BGB, wonach sich der Kaufpreis nach billigem Ermessen bestimmt. Den Rechtsbegriff des billigen Ermessens werde das Gericht für die konkrete Situation auslegen müssen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse äußerte die Vermutung, dass die RWE versuchen werde, die stille Reserve zu aktivieren. Er fragte nach, ob der Sachzeitwert oder der Ertragswert erhoben werde. Darüber hinaus fragte er nach, ob von dem höheren Wert, der eventuell gezahlt werden müsse, abgeschrieben werden könne, oder ob von dem Buchwert abgeschrieben werden müsse, den die RWE in ihren Büchern habe.

 

Dr. Janzen erläuterte, dass im Prinzip die Gerichte die Energieversorger insoweit in die Schranken weisen, dass der Ertragswert die Obergrenze bilden müsse.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wies darauf hin, dass die RWE derzeit vom Sachzeitwert abschreibe und dies im vorliegenden Konstrukt zukünftig auch so gemacht werden müsse. Wenn man unterstellen würde, dass die RWE Gewinn mache und man sich hinsichtlich des Kaufpreises auf den Ertragswert einigen würde, so bedeute dies, dass der Gewinn weg sei. Wenn man sich dagegen hinsichtlich des Kaufpreises auf den Sachzeitwert einige, so könne man zukünftig wie die RWE Gewinn erzielen.

 

Dr. Janzen bestätigte, dass ein angemessener Kaufpreis ein guter Start sei. Dies bedeute aber noch nicht zwangsläufig, dass dem Unternehmen auf Dauer der Erfolg sicher sei. Er denke aber, dass die Gerichte auf Seiten der Kommunen stehen.

 

Anschließend wurde der Gesellschaftsvertrag durchgesprochen.

 

Ausschussmitglied Neumann schlug vor, unter Punkt 2.1 des Gesellschaftsvertrages antizipierend die Telekommunikation einzufügen.

 

Die Kommunalaufsicht habe diesbezüglich Vorbehalte, so Dr. David. Zu gegebener Zeit könne jedoch die Telekommunikation mit aufgenommen werden, sofern dies kommunalrechtlich zulässig sei.

 

Ratsmitglied Schulze Baek wollte wissen, ob der § 107 GO NW dies nicht ausschließe.

 

Es müsse nur nachgewiesen werden, dass man besser sei als ein Privater, so Dr. David. § 107 GO NW sehe davon aber eine Ausnahme für den Sektor Energieversorgung vor.

 

Ausschussmitglied Neumann wies darauf hin, dass bei Punkt 5.7 ähnlich wie bei Punkt 5.5 der Einsatz von Telefax und E-Mail zugelassen werden solle.

 

Dr. David wies darauf hin, dass diese Regelung nicht benötigt werde, da nur ein Gesellschafter vorhanden sei. Dies gelte insgesamt für die Punkte 5.3 bis 5.8, die nur dann zur Anwendung kommen, wenn es mehrere Gesellschafter gebe.

 

Ausschussmitglied Neumann fragte nach, warum unter Punkt 10.4 die Frist, innerhalb derer die Gesellschafterversammlung nach Abschluss des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung zu beschließen habe, anstatt auf sechs hier auf acht Monaten festgelegt worden sei. Dies sei von der Kommunalaufsicht so gewollt gewesen, so Dr. David.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Ausschussmitglied Löchtefeld teilte Bürgermeister Niehues mit, dass spätestens der Rat die Anzahl der Personen festlegen müsse, die die Gemeinde Rosendahl in der Gesellschafterversammlung vertreten.

 

Auf entsprechenden Hinweis vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Branse, der kritisch angemerkt hatte, dass dadurch, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung nur eine Stimme abgeben können, die Opposition ausgeschaltet werde, erläuterte Dr. David, dass sich die Willensbildung in der Gesellschafterversammlung ausschließlich nach den kommunalrechtlichen Vorgaben richte. Der Rat müsse regeln, wie die Gesellschafterversammlung ihre Stimme bilde.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass Punkt 5 des Beschlussvorschlages regelt, dass für die Willensbildung der Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse gelten solle.

 

Es sei interessant, dass ein Vertrag abgeschlossen werde und mündlich vereinbart werde, dass dieser teilweise nicht gelten solle, so Fraktionsvorsitzender Branse.

 

Dr. David stimmte Herrn Branse zu und erklärte, dass die angesprochenen Regelungen gelten, sie fänden jedoch solange keine Anwendung, solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter habe.

 

Ausschussmitglied Neumann fragte nach, in welcher Reihenfolge die Verträge abgeschlossen werden.

 

Dr. David antwortete, dass zunächst der Gesellschaftsvertrag für die Netz-GmbH geschlossen werde. Es sei in Rosendahl keine Eile gegeben, was die Bewerbungsfristen für die Konzession angehe. Sinnvoll sei es, bald den Konsortialvertrag und den Kommanditgesellschaftsvertrag zu schließen. Um den Kommanditgesellschaftsvertrag schließen zu können, müssten aber erst alle neun Netz-GmbHs gegründet werden, weil diese Kommanditisten der GmbH & Co KG werden sollen.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass nach dem derzeitigen Zeitplan in der nächsten HFA-Sitzung Anfang Juni der Konsortialvertrag, der das Zusammenspiel der neun Kommunen regelt, der Gesellschaftsvertrag für Netzbetriebsgesellschaft (GmbH & Co KG) sowie ein Muster-Pachtvertrag für die Verpachtung des Stromnetzes vorgelegt würden. Diese Verträge müssen dann aber in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf bedankte sich bei den Herren David und Janzen. Ihm sei einiges verständlicher geworden. Die CDU-Fraktion stimme dem Beschlussvorschlag grundsätzlich zu.

 

Ratsmitglied Mensing fragte nach der Vertretung der Gemeinde Rosendahl in der gemeinsamen Netzbetriebsgesellschaft.

 

Hierzu erläuterte Dr. David, dass hier kein Regelungsbedarf gegeben sei, da dies durch Gesetz zwingend vorgeschrieben sei. Die Netz-GmbHs würden in der Gesellschafterversammlung der GmbH & Co KG durch ihren jeweiligen Geschäftsführer vertreten.

 

Bürgermeister Niehues schlug den Ausschussmitgliedern vor, den Beschlussvorschlag für den Rat um den Punkt 7 dahingehend zu ergänzen, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung mit Ausnahme des Bürgermeisters ein Sitzungsgeld analog für Ratsmitglieder erhalten sollen.

 

Die WIR-Fraktion könne den Beschlussvorschlag einschließlich des dann neu hinzugefügten Punktes 7 mittragen, so Herr Neumann.

 

Kämmerer Isfort teilte mit, dass er grundsätzlich bereit sei, die Geschäftsführung zu übernehmen. Aus der Diskussion hätten sich für ihn jedoch noch Fragen ergeben, die er bis zur Ratssitzung geklärt haben wolle.

 

 

Abschließend fasste der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: