Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Die in der Sitzungsvorlage Nr. VII/657 als Anlage I beigefügte Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Gemeinde Rosendahl zu wählenden Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Rat spätestens 18 Monate vor Ablauf einer Wahlperiode auf die gesetzliche Möglichkeit zur Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder durch Erlass einer entsprechenden Satzung hinzuweisen.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasste folgenden Beschluss: