1.    Das Teilstück des geplanten Radweges an der K 32 im Ortsteil Osterwick von der Tischlerei Scharlau bis zur L 555 (Coesfelder Straße) in einer Länge von ca. 1,3 km hat für die Gemeinde Rosendahl weiterhin erste Priorität.

 

2.    Die Gemeinde Rosendahl sieht die dringende Notwendigkeit, dass das sodann verbleibende Restteilstück an der K 32 von der L 571 (Funkturm) bis zur K 41 (Midlicher Straße) in einer Länge von ca. 900 m als “Lückenschluss” ebenfalls zeitgleich realisiert wird. Hierfür sprechen insbesondere folgende Gründe:

 

·         Durch die Fertigstellung der Entlastungsstraße Osterwick K 32 / K 33 und der damit einhergehenden verkehrsrechtlich angeordneten Beschilderung ist der Ortskern Osterwick von dem Schwerlastverkehr nahezu vollständig entlastet. Stattdessen wird verstärkt die K 32 in Anspruch genommen. Gerade das Teilstück an der K 32 von der L 571 (Funkturm) bis zur K 41 (Midlicher Straße) ist zudem in besonderem Maße frequentiert von Schülerinnen und Schülern der Bauerschaften Horst und Asbecker Straße, die mit dem Fahrrad derzeit diesen Abschnitt benutzen müssen, um zur Haltestelle “Midlich” und damit zum Schulort Coesfeld zu gelangen.

 

·         Die Verkehrsbelastung auf diesem Teilstück liegt nachweislich der vorliegenden Zählergebnisse aus dem Jahre 2005 bereits bei rd. 1.550 Fahrzeugen pro Tag. Eine aktuelle Bestandsaufnahme der Verkehrsbelastung liegt zwar noch nicht vor. Aber insbesondere durch die verstärkte Nutzung durch den LKW-Verkehr sind die Belastungszahlen derartig angestiegen, dass eine gemeinsame Nutzung des nur 5,50 m breiten Straßenkörpers durch Radfahrer und den Personen- und LKW-Verkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zu verantworten ist.

 

Der Kreis Coesfeld wird gebeten, diese ergänzende Maßnahme zu berücksichtigen und zeitgleich mit dem Teilstück von der Tischlerei Scharlau bis zur L 555 (Coesfelder Straße) zu realisieren.

 

3.    Die Gemeinde Rosendahl erklärt verbindlich, sich an den entstehenden Gesamtkosten für beide Abschnitte (325.000 € für das Teilstück von der Tischlerei Scharlau bis zur L 555 und 210.000 € für das Teilstück von der L 571 bis zur K 41) in Höhe von insgesamt rd. 535.000 € mit dem Trägeranteil von derzeit 30 %, mithin rd. 160.500 €, zu beteiligen. Die Finanzmittel für den Eigenanteil werden im Haushalt 2009 bereit gestellt.

 

4.    Sobald die Grundstückskaufverträge für den Teilabschnitt von der L 571 bis zur K 41 geschlossen sind, führt die Gemeinde Rosendahl auf ihre Kosten für den Bereich der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes “Eichenkamp” die notwendige Bebauungsplanänderung durch. Der sich aus der Bebauungsplanänderung ergebende notwendige ökologische Ausgleich wird durch die Gemeinde Rosendahl aus dem vorhandenen Flächenpoolkonto ausgeglichen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch den Kreis Coesfeld als Maßnahmenträger des Radweges der Gemeinde zu erstatten.

 

5.    Im Falle einer Realisierung der Maßnahme auf der Grundlage der vorstehenden Regelungen kann seitens der Gemeinde Rosendahl auf die Anlegung des im Haushalt 2008 mit 27.000 € veranschlagten wassergebundenen Radweges im Bereich des Gewerbegebietes “Eichenkamp” östlich der K 32 derzeit verzichtet werden. Diese Mittel können zur Vorfinanzierung des zweckmäßigerweise noch in diesem Jahr seitens des Kreises Coesfeld durchzuführenden Grunderwerbs für den Teilabschnitt von der L 571 bis zur K 41 eingesetzt werden. In diesem Falle würden die Vorfinanzierungskosten auf den voraussichtlich 2009 zu zahlenden Trägeranteil (vgl. Ziffer 3) angerechnet.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 1 Enthaltung


Fraktionsvorsitzender Branse fragte nach, warum zur Sitzung keine neue Prioritätenliste mit den neuen Maßnahmen vorgelegt worden sei, damit eindeutig erkennbar sei, worüber abgestimmt werde.

 

Bürgermeister Niehues verwies auf die zur Ratssitzung vorgelegte Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.04.2008 und den entsprechenden Tagesordnungspunkt.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erläuterte die vorgeschlagenen Änderungen und begründete, warum seine Fraktion diese Änderungen befürworte.

 

Ratsmitglied Neumann erklärte, dass seine Fraktion schon sehr früh einen entsprechenden Radweg gefordert habe.

 

Ratsmitglied Schulze Baek verwies darauf, dass das Budget zum Ausbau der Radwege begrenzt sei. Das, was bereits genehmigt worden sei, solle realisiert werden, alles weitere könne nur versucht werden umzusetzen.

 

Es entstand eine Diskussion über die verschiedenen Prioritätenlisten, die in der Sitzungsvorlage genannt wurden.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Formulierung des Tagesordnungspunktes zu Unklarheiten führen  könne, eine Umbenennung aber nicht möglich gewesen sei. Er bat den Allgemeinen Vertreter, Herrn Gottheil, um eine entsprechende Erläuterung der verschiedenen Prioritätenlisten, um die es in dieser Angelegenheit ginge.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil gab einen ausführlichen Überblick über die verschiedenen Prioritätenlisten und konnte dadurch die offenen Fragen klären.

 

 

Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasste folgenden Beschluss: