Beschluss: ungeändert beschlossen

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in der zzt. gültigen Fassung werden nachfolgend aufgeführte Erschließungsstraßen/Flächen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Sinne von § 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

a). „Lion-Weg“ (Erschließungsstraße                                                     Gemeindestraße

      im Baugebiet „Nordwestlich der Holtwick Straße“     (schraffiert)

      Gemarkung Osterwick Flur 18 Flurstück 619)

 

b) „Jakob-Rose-Weg“ (Erschließungsstraße                        Gemeindestraße

     im Baugebiet „Nordwestlich der Holtwicker Straße“  (schraffiert)

     Gemarkung Osterwick, Flur 18 Flurstück 616)                              

 

Die vorbezeichneten Straßenflächen sind in den Auszügen aus dem Liegenschaftskataster schraffiert dargestellt und als Anlagen I bis II der Sitzungsvorlage Nr. X/377 beigefügt.

Der gefasste Beschluss über die Widmung der Straßen wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen und im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/3777 und erläutert diese.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: