Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW
(StrWG NRW) in der zzt. gültigen Fassung werden nachfolgend aufgeführte
Erschließungsstraßen/Flächen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Sinne von
§ 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
a). „Lion-Weg“ (Erschließungsstraße Gemeindestraße
im
Baugebiet „Nordwestlich der Holtwick Straße“ (schraffiert)
Gemarkung Osterwick Flur 18 Flurstück 619)
b) „Jakob-Rose-Weg“ (Erschließungsstraße Gemeindestraße
im
Baugebiet „Nordwestlich der Holtwicker Straße“ (schraffiert)
Gemarkung Osterwick, Flur 18 Flurstück 616)
Die vorbezeichneten Straßenflächen sind in den
Auszügen aus dem Liegenschaftskataster schraffiert dargestellt und als Anlagen
I bis II der Sitzungsvorlage Nr. X/377 beigefügt.
Der gefasste Beschluss über die Widmung der Straßen wird mit einer
Rechtsbehelfsbelehrung versehen und im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/3777 und erläutert diese.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: