Beschluss: ungeändert beschlossen

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in der zzt. gültigen Fassung werden nachfolgend aufgeführte Erschließungsstraßen/Flächen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Sinne von § 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

a). „Maria-Droste-Straße“ (Erschließungsstraße Gemeindestraße

      im Baugebiet „Kortebrey II“                                (schraffiert)

      Gemarkung Darfeld, Flur 2 Flurstück 803)     

 

b) „Zur Vechte“ (Erschließungsstraße für die      Gemeindestraße

     Hausnummern 1, 3, 5, 7, 9 und 11)                                    (schraffiert)

     Gemarkung Darfeld, Flur 2, Flurstück 808)

 

Die vorbezeichneten Straßenflächen sind in den Auszügen aus dem Liegenschaftskataster schraffiert dargestellt und als Anlagen I bis II der Sitzungsvorlage Nr. X/376 beigefügt.

Der gefasste Beschluss über die Widmung der Straßen wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen und im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig        


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/376 und erläutert diese.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: