Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW
(StrWG NRW) in der zzt. gültigen Fassung werden nachfolgend aufgeführte
Erschließungsstraßen/Flächen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Sinne von
§ 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
a). „Maria-Droste-Straße“ (Erschließungsstraße Gemeindestraße
im
Baugebiet „Kortebrey II“ (schraffiert)
Gemarkung Darfeld, Flur 2 Flurstück 803)
b) „Zur Vechte“ (Erschließungsstraße für die Gemeindestraße
Hausnummern 1, 3, 5, 7, 9 und 11) (schraffiert)
Gemarkung Darfeld, Flur 2, Flurstück 808)
Die vorbezeichneten Straßenflächen sind in den
Auszügen aus dem Liegenschaftskataster schraffiert dargestellt und als Anlagen
I bis II der Sitzungsvorlage Nr. X/376 beigefügt.
Der gefasste Beschluss über die Widmung der Straßen wird mit einer
Rechtsbehelfsbelehrung versehen und im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/376 und erläutert diese.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: