Den als Anlage VIII zur Sitzungsvorlage Nr. X/372 beigefügten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.         

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VII beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken beinhalten.   

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine privaten Stellungnahmen eingegangen sind.

Der Planungsstand wird bestätigt.          

Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. X/372 in Anlage VIII beigefügten Entwurf des Bebauungsplanes „Hauptstraße/Fabianus-Kirchplatz“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ratsmitglied Deitert erklärt sich für befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.

 

Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/372 und erläutert diese.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Der Rat fasst anschließend folgenden Beschluss: