Den als Anlage VIII zur Sitzungsvorlage Nr. X/372 beigefügten
Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird
zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VII beigefügten
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange weder
Anregungen noch Bedenken beinhalten.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine privaten Stellungnahmen
eingegangen sind.
Der Planungsstand wird bestätigt.
Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. X/372 in Anlage VIII beigefügten
Entwurf des Bebauungsplanes „Hauptstraße/Fabianus-Kirchplatz“ mit Begründung
einschließlich Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich
auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ratsmitglied Deitert
erklärt sich für befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/372 und erläutert diese.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Rat fasst anschließend folgenden Beschluss: