Beschluss: ungeändert beschlossen

Der für die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG vorgesehenen notwendigen überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung in einer Gesamthöhe bis zu 257.000,00 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung kann durch Erstattungen des Landes NRW und Gewerbesteuermehrerträge sichergestellt werden.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig        


Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Der Rat fasst im Anschluss folgenden Beschluss: