Ausschussmitglied Söller teilt mit, ihm sei aufgefallen, dass die Voliere im Dorfpark beschädigt sei. Wie gehe man damit um?

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, es sei noch zu klären, wie der Schaden zustande gekommen sei. Die verwaltungsseitig abgeschlossene Gebäudeversicherung greife nur, wenn der Schaden tatsächlich auch durch Sturm veranlasst worden sei. Im Fall höherer Gewalt könne keine Versicherungsleistung geltend gemacht werden und die Verwaltung müsse den finanziellen Schaden selbst regulieren.

 

Ausschussmitglied Söller fragt, warum man hier nicht die gemeindliche Haftpflichtversicherung in Anspruch nehme.

 

Bürgermeister Gottheil erwidert, dass eine Haftpflichtversicherung für durch aktives Handeln von Verwaltungsbediensteten erzeugte Schäden Ersatz leiste. Daher sei diese Versicherungsform vorliegend nicht relevant.