Sitzung: 24.08.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Ausschussmitglied Söller teilt mit, ihm sei aufgefallen, dass die Voliere im Dorfpark beschädigt sei. Wie gehe man damit um?
Bürgermeister Gottheil antwortet,
es sei noch zu klären, wie der Schaden zustande gekommen sei. Die
verwaltungsseitig abgeschlossene Gebäudeversicherung greife nur, wenn der
Schaden tatsächlich auch durch Sturm veranlasst worden sei. Im Fall höherer
Gewalt könne keine Versicherungsleistung geltend gemacht werden und die
Verwaltung müsse den finanziellen Schaden selbst regulieren.
Ausschussmitglied Söller fragt, warum man hier nicht die gemeindliche Haftpflichtversicherung in Anspruch nehme.
Bürgermeister Gottheil erwidert, dass
eine Haftpflichtversicherung für durch aktives Handeln von
Verwaltungsbediensteten erzeugte Schäden Ersatz leiste. Daher sei diese
Versicherungsform vorliegend nicht relevant.