Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird kein Beschluss gefasst.

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/393 und erläutert diese kurz.

Er begrüßt Frau Bieber vom Planungsbüro WoltersPartner und erteilt ihr anschließend das Wort.

 

Frau Bieber von WoltersPartner stellt die Ausgangssituation mit vielen praktischen Beispielen für Werbeanlagen im Ortsteil Holtwick unter Nutzung einer Power Point- Präsentation vor. Weiterhin erläutert sie mögliche Inhalte für Regelungen in einer Werbeanlagensatzung für drei Ortsteile. Die Präsentation ist als Anlage I der Niederschrift beigefügt.

 

Ausschussmitglied Weber fragt, was die Gemeinde dazu bewege, eine Werbeanlagensatzung aufstellen zu wollen. Das in der Präsentation aufgeführte und bemängelte Banner vom Jagdgeschäft störe keinen. Es sei in der Präsentation nicht darüber gesprochen worden, was eine verunstaltende Werbeanlage und was schöne Werbeanlagen seien,

Man wolle scheinbar verwaltungstechnisch keine digitalen Werbeanlagen, das werde aber von den Gewerbetreibenden durchaus gewünscht. Der ganze Ansatz sei für seine Fraktion ein großes Ärgernis, Es gehe hier speziell um die Verhinderung der Aufstellung einer beantragten Werbeanlage in Holtwick. Diese sei aus seiner Sicht nicht als störend zu sehen. Er fragt, was denn unter einer schleichenden Verunstaltung des Ortes zu verstehen sei.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck erklärt, „Verunstaltung“ sei Ansichtssache. Dass Holtwick im Fokus sei, liege daran, dass es in Holtwick eine typische Ortsdurchfahrt gebe. Das mache den Ortsteil Holtwick da ein Stück weit besonders. Man könne das auch für Osterwick machen. In Darfeld sei es wieder etwas anders. Holtwick sei prägender.

 

Ausschussmitglied Espelkott gibt an, es habe auch in Darfeld einen Antrag auf Errichtung einer Werbeanlage im Bereich Höpinger Straße gegeben. Man spreche daher schon von Regelungen in allen drei Ortsteilen. Er fragt zum Thema Bestandsschutz, wie man mit einer Bestandsanlage umgehe, die nachträglich geändert werden solle. Wie solle so ein Antrag aussehen und wer prüfe dies?

 

Frau Bieber antwortet, bei einer Erneuerung sei die Satzung anzuwenden. Die Bestandsanlagen müssten nicht verändert werden. Die Ahndung bei zukünftigen Fehlverhalten bleibe der Gemeinde oder dem Kreis Coesfeld als Genehmigungsbehörde überlassen.

 

Ausschussmitglied Espelkott fragt, wie es mit mobilen Aufstellern im Ortskern aussehe. Seien die auch nicht genehmigt?

 

Frau Bieber antwortet, damit habe man sich noch nicht im Einzelnen auseinandergesetzt. Das müsse man im Nachgang noch einmal konkretisieren. Das könne in der finalen Festsetzung im Satzungstext formuliert werden,

 

Ausschussmitglied Weber erwähnt, es gebe objektive und subjektive Wahrnehmungen. Er sei der Meinung, es könne keiner der Anwesenden objektiv bewerten, wann Werbeanlagen verunstaltenden Wirkung hätten. Dies solle man aber tun. Man solle eine Gestaltungssatzung nach objektiven Gesichtspunkten aufstellen. Aus seiner Sicht sei eine Satzung nicht erforderlich.

 

Ausschussmitglied Meinert erkundigt sich, welche Kommunen im Kreis Coesfeld solche Satzungen haben. Er stellt die Frage, ob man da vielleicht ein Stück weit zu viel regele. Je mehr man regele, desto mehr müsse man kontrollieren. Man komme so schon nicht hinterher, alle bestehenden Kontrollvorgaben zu erfüllen. Er selbst finde digitale Werbeanlagen auch hässlich.

 

Frau Bieber antwortet, im direkten Umfeld hätten Coesfeld, Billerbeck und Senden derartige Satzungen. Man befinde sich somit in guter Gesellschaft.

 

Ausschussmitglied Fischedick gibt an, es gehe im Kern darum, die Bereiche zu begrenzen, in denen man überhaupt eine bzw. welche Werbeanlage haben möchte. Alles andere könne im Nachgang diskutiert werden.

 

Ausschussmitglied Weber stellt fest, dass Fremdwerbeanlagen in Wohnlagen genehmigt werden müssten, sie aber ohnehin schon nicht zulässig seien. Man brauche also keine Regelung. Bei den Satzungen müsse man differenzieren. In Coesfeld sei eine Gesamtgestaltungssatzung erlassen worden und in Billerbeck sei das auch so. Andere Kommunen seien noch verrückter als Rosendahl. Er ist nach wie vor der Auffassung, dass Rosendahl keine Werbeanlagensatzung benötige.

 

Ausschussmitglied Deitert erklärt, es gehe keinem darum, einem Gewerbebetreibenden die Werbung zu verbieten. Man wolle nur nicht die digitale Fremdwerbung bzw. ein übertriebenes Maß an Werbung. Er fragt, was mit Fahnenmasten sei.

 

Frau Bieber antwortet, dass es bei Fahnenmasten aktuell noch keine Einschränkung gebe.

 

Ausschussmitglied Deitert fragt, was mit angestrahlter Werbung sei, welche man in der dunklen Jahreszeit brauche.

 

Frau Bieber antwortet, es solle natürlich möglich sein, Werbeanlagen in den Wintermonaten, wenn es dunkel sei, in Szene zu setzen. Es solle auf den Ortskern begrenzt werden und das Leuchtmittel solle außerhalb des Werbeträgers sein, da dies vom Optischen her wesentlich angenehmer sei.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, was der Werbering zu dem Thema sage. Man solle eine Stellungnahme einfordern.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, die Frage nach der Aufstellung von Gestaltungssatzungen stelle sich nicht mehr, da vom Gemeinderat bereits ein Beschluss gefasst wurde, dass per Satzung Regelungen getroffen werden. Über die inhaltliche Ausgestaltung könne diskutiert werden. Klar sei, man wolle im Ortskern keine Leuchtreklame und man möchte in den Gewerbegebieten flexible Möglichkeiten der Gewerbetreibenden behalten. Man möchte allerdings keinen Wildwuchs. Man könne jetzt über verschiedene Parameter steuern, was keine Verunstaltung ist.

 

Ausschussmitglied Weber ist der Meinung, der Rat könne einen Beschluss auch wieder aufheben.

 

Bürgermeister Gottheil erwidert, dann solle er doch einen entsprechenden Antrag stellen.

 

Ausschussmitglied Espelkott ist der Meinung, dass man heute nicht zwingend eine Beschlussempfehlung für den Rat abgeben müsse.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck teilt mit, der Bericht von Frau Bieber werde zur Kenntnis genommen und man befasse sich im Nachgang mit den im Protokoll festgehaltenen Regelungen.

 

Er bedankt sich bei Frau Bieber und verabschiedet sie.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.