Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der
Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116 a der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für die Gemeinde
Rosendahl für das Haushaltsjahr 2022 vorliegen. Auf die Aufstellung eines
Gesamtabschlusses für das Jahr 2022 wird verzichtet.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW für das Jahr 2022 zu
erstellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/394 und erläutert dies kurz.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: