Beschluss: ungeändert beschlossen

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in der zzt. gültigen Fassung wird die nachfolgend aufgeführte Erschließungsstraße entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Sinne von § 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

     Everdings Kamp“ (Erschließungsstraße                                         Gemeindestraße

      im Baugebiet „Westlich der Schöppinger Straße“                      (schraffiert)

      Gemarkung Osterwick, Flur 15 Flurstück 644)             

 

Die vorbezeichnete Straßenfläche ist in dem Auszug aus dem Liegenschaftskataster schraffiert dargestellt und als Anlagen I der Sitzungsvorlage Nr. X/388 beigefügt.

Der gefasste Beschluss über die Widmung der Straßen wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen und im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/388 und gibt kurze Erläuterungen.

 

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: