Sitzung: 20.09.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/388
Gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in der zzt. gültigen Fassung wird die nachfolgend
aufgeführte Erschließungsstraße entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Sinne
von § 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
„Everdings Kamp“
(Erschließungsstraße Gemeindestraße
im Baugebiet „Westlich der Schöppinger
Straße“ (schraffiert)
Gemarkung Osterwick, Flur 15 Flurstück
644)
Die vorbezeichnete
Straßenfläche ist in dem Auszug aus dem Liegenschaftskataster schraffiert
dargestellt und als Anlagen I der Sitzungsvorlage Nr. X/388 beigefügt.
Der gefasste Beschluss über die Widmung der Straßen
wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen und im Amtsblatt öffentlich
bekanntgemacht
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/388 und gibt kurze Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: