Beschluss: ungeändert beschlossen

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in der zzt. gültigen Fassung werden nachfolgend aufgeführte Erschließungsstraßen/Flächen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Sinne von § 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

a). „Bültenkamp“ (Erschließungsstraße                                Gemeindestraße

      im Baugebiet „Am Schlee“ für die                                     (rot umrandet)

      für die Hausnummern 1 bis 11 und 13)

      Gemarkung Holtwick Flur 6 Flurstücke 412 tlw.,

      411, 414 und 391)    

 

b). „Im Dreihook“ (Erschließungsstraße im Bau-

gebiet „Am Schlee“ für die                                                                Gemeindestraße

    Hausnummern 1, 3, 5, 7, 9 und 11)                                  (rot umrandet)

    Gemarkung Holtwick Flur 6, Flurstücke 412 tlw.,

     413 und 420)

 

 

Die vorbezeichneten Straßenflächen sind in den Auszügen aus dem Liegenschaftskataster rot umrandet dargestellt und als Anlagen I bis II der Sitzungsvorlage Nr. X/390 beigefügt.

Der gefasste Beschluss über die Widmung der Straßen wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen und im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/390 und gibt kurze Erläuterungen.   

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: