Sitzung: 20.09.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/390
Gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in der zzt. gültigen Fassung werden nachfolgend
aufgeführte Erschließungsstraßen/Flächen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung
im Sinne von § 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
a). „Bültenkamp“
(Erschließungsstraße Gemeindestraße
im Baugebiet „Am Schlee“ für die (rot
umrandet)
für die Hausnummern 1 bis 11 und 13)
Gemarkung Holtwick Flur 6 Flurstücke 412 tlw.,
411, 414
und 391)
b). „Im Dreihook“
(Erschließungsstraße im Bau-
gebiet „Am Schlee“ für die Gemeindestraße
Hausnummern 1, 3, 5, 7, 9 und 11) (rot umrandet)
Gemarkung Holtwick Flur 6, Flurstücke 412 tlw.,
413 und
420)
Die vorbezeichneten
Straßenflächen sind in den Auszügen aus dem Liegenschaftskataster rot umrandet
dargestellt und als Anlagen I bis II der Sitzungsvorlage Nr. X/390
beigefügt.
Der gefasste Beschluss über die Widmung der Straßen
wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen und im Amtsblatt öffentlich
bekanntgemacht
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/390 und gibt kurze Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: