Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Büro WoltersPartner mitzuteilen, dass die Aufstellung von Werbeanlagesatzungen auf Grundlage der Vorstellung.im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 20. September 2023 erfolgt mit Maßgabe, dass je Ortsteil Regelungen getrennt für Ortskern, Ortsdurchfahrten, Siedlungsbereiche und Gewerbegebiete gefasst werden. Nach Möglichkeit sollte es nur einen Satzungstext für alle drei Ortsteile geben und sich der jeweilige Geltungsbereich aus kartografischen Anlagen oder einer straßenmäßigen Auflistung ergeben. Es sollte darauf geachtet werden, nicht zu kleinteilige Regeln zu schaffen. Nach Möglichkeit sollten auch die Werberinge um ihre fachliche Einschätzung gebeten werden.

 


Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/393 und erläutert diese.

 

Fraktionsvorsitzender Weber gibt an, er sei der Meinung, eine Werbeanlagensatzung werde nicht gebraucht. Seine Fraktion sei komplett dagegen. Er stellt den Antrag das Projekt aufzugeben und den bereits gefassten Beschluss dazu rückgängig zu machen.

 

Ratsmitglied Meinert erklärt, man finde es zu kleinteilig und seine Fraktion sei der Meinung, drei verschiedene Satzungen seien zu viel.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert, es gebe deshalb eine Dreiteilung, damit man wisse, wo sich die jeweiligen Ortsgrenzen befinden. Auch könne man dem jeweiligen Ortsbild mit individuellen Regelungen am besten gerecht werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärt, seine Fraktion könne noch kein Statement abgeben.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck weist darauf hin, dass man noch am Anfang stehe und seine Fraktion der Auffassung sei, dass das Büro WoltersPartner zunächst einmal eine Grundlage erarbeiten solle, was in den drei Ortsteilen möglich sei.

 

Ratsmitglied Meinert teilt mit, seine Fraktion sei ebenfalls der Meinung, dass eine Satzung mit einem für alle drei Ortsteile geltenden Regelungsinhalt reiche.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt, ob das Büro WoltersPartner eine Rechtssicherheit garantieren könne.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, eine Rechtssicherheit könne pauschal nicht garantiert werden. Wenn jemand eine behördliche Entscheidung oder irgendeine rechtliche Regelung, so auch eine Werbeanlagensatzung, beklagen wolle, sei dies rechtlich möglich. Die Entscheidung über eingelegte Rechtsmittel liege in einem solchen Fall nicht mehr in den Händen der Verwaltung, weshalb grundsätzlich ein Restrisiko bleibe.

 

 

Bürgermeister Gottheil lässt sodann über den Antrag von Herrn Weber, das Projekt aufzugeben und den bereits gefassten Beschluss hierzu rückgängig zu machen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen   , 15-Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Anschließend formuliert Bürgermeister Gottheil auf Wunsch des Rates einen Beschlussvorschlag, über den anschließend abgestimmt wird.

 

Der Rat fasst folgenden Beschluss: