Beschluss: ungeändert beschlossen

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in der zzt. gültigen Fassung wird die nachfolgend aufgeführte Erschließungsstraße entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Sinne von § 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

     Oberste Kamp“ (Erschließungsstraße                                            Gemeindestraße

      im Baugebiet „Oberste Kamp“                                                           (schraffiert)

      Gemarkung Osterwick Flur 14 Flurstück 131)              

 

Die vorbezeichnete Straßenfläche ist in dem Auszug aus dem Liegenschaftskataster schraffiert dargestellt und als Anlagen I der Sitzungsvorlage Nr. X/391 beigefügt.

 

Der gefasste Beschluss über die Widmung der Straßen wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen und im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/391 und gibt eine kurze Erläuterung.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: