Gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in der zzt. gültigen Fassung wird die nachfolgend
aufgeführte Erschließungsstraße entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Sinne
von § 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
„Everdings Kamp“
(Erschließungsstraße Gemeindestraße
im Baugebiet „Westlich der Schöppinger
Straße“ (schraffiert)
Gemarkung Osterwick, Flur 15 Flurstück
644)
Die vorbezeichnete
Straßenfläche ist in dem Auszug aus dem Liegenschaftskataster schraffiert
dargestellt und als Anlagen I der Sitzungsvorlage Nr. X/388 beigefügt.
Der gefasste Beschluss über die Widmung der Straßen
wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen und im Amtsblatt öffentlich
bekanntgemacht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ratsmitglied Feldmann nimmt ab 20:15 Uhr an der Sitzung teil.
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/388 und erläutert diese.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Rat fasst folgenden Beschluss: