Gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in der zzt. gültigen Fassung werden nachfolgend
aufgeführte Erschließungsstraßen/Flächen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung
im Sinne von § 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
a). „Neeland“
(Erschließungsstraße Gemeindestraße
im Baugebiet „Gartenstiege“ für die (schraffiert)
Hausnummern 1, 1a, 2, 3, 5, 4, 4a, 6, 7
und 8)
Gemarkung Holtwick Flur 14 Flurstück 488
b) „Schulteweg“
(Erschließungsstraße für die Gemeindestraße
im Baugebiet „Gartenstiege“ für die (schraffiert)
Hausnummern 1a, 1b, 2, 3, 4 und 6)
Gemarkung Holtwick, Flur 14, Flurstück 487
Die vorbezeichneten
Straßenflächen sind in den Auszügen aus dem Liegenschaftskataster schraffiert
dargestellt und als Anlagen I bis II der Sitzungsvorlage Nr. X/389
beigefügt.
Der gefasste Beschluss über die Widmung der Straßen
wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen und im Amtsblatt öffentlich
bekanntgemacht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/389 und erläutert diese kurz.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Rat fasst folgenden Beschluss:/