Der Bericht über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Rosendahl durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) wird zur Kenntnis genommen.

 

Die in Anlage II gemachten Ausführungen werden als Stellungnahme des Bürgermeisters gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme an die gpaNRW sowie die Aufsichtsbehörde zu senden.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig        


Ausschussvorsitzender Schubert verweist auf die Sitzungsvorlage X/366, erläutert diese kurz und begrüßt dann die Gäste der gpaNRW. Diese sind die stellvertretende Präsidentin der gpaNRW Frau Kaspar, der Prüfteamleiter, Herr Schwickardi, sowie die Prüferin, Frau Badur.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, ob auch der Anteil regenerativer Energieerzeugung geprüft worden sei, denn schließlich würden daraus nicht unerhebliche Gewerbesteuereinahmen erzielt.

 

Frau Kaspar erklärt, dass eine solche Prüfung aus Gründen des Steuergeheimnisses nicht erfolgen könne. Klimaschutz und regenerative Energie seien kein Schwerpunktthema in dieser Prüfung.

 

Herr Dr. Lethmate fragt nach, ob auch andere Kommunen die Mittel für Investitionen nicht ausgeschöpft hätten.

 

Herr Schwickardi sieht keine Vergleichsmöglichkeiten, da in Rosendahl das Instrument der Mittelübertragung nicht genutzt werde.

 

Ausschussmitglied Eimers erkundigt sich, wie Rosendahl bei der Einwerbung von Fördermitteln im Vergleich mit anderen Kommunen abschneide.

 

Herr Schwickardi antwortet, dass nur Abwicklungsprozesse angeschaut würden und kein Vergleich mit anderen Kommunen hinsichtlich der finanziellen Größenordnung eingeworbener Förderung stattfinde.

 

Herr Feldmann fragt nach, ob das Jahr 2022 auch in anderen Kommunen so positiv ausfalle.

 

Frau Kaspar erklärt, dass für das Jahr 2022 zwar in vielen Verwaltungen generell positive Entwicklungen festgestellt worden seien, man das aber nicht generalisieren könne, da die Entwicklung der Gewerbesteuer oft nicht vorhersehbar sei.

 

Herr Weber weist darauf hin, dass Förderung ein komplexes Thema sei.

 

Frau Kaspar regt an, sich der Hilfe der Kommunalagentur und der NRW. Bank zu bedienen.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die Zusammenarbeit mit den genannten Institutionen in Rosendahl schon seit längerem übliche Praxis sei. Was die zuletzt nicht genutzten Haushaltsmittel für Investitionen angehe, habe dies vielfältige Gründe. Um flexibel haushaltstechnisch reagieren zu können, arbeite man bewusst mit Verpflichtungserklärungen, um zukünftig selbst bei nicht beschlossener Haushaltssatzung handlungsfähig zu bleiben.

 

Ausschussmitglied Abbenhaus fragt nach, ob es Sinn mache, für das Fördermanagement eine zusätzliche Stelle einzurichten.

 

Herr Schwickardi rät davon ab, da es kaum möglich sei, dass eine solche Stelle sich dauerhaft selber finanziell trage. 

 

Zu den einzelnen Prüfungsschwerpunkten der diesjährigen Prüfung stellten die Gäste ihre Ergebnisse vor. Auf die Nachfrage von Ausschussmitglied Weber wird erklärt, dass BIM zur Gebäudewirtschaft gehöre und dieser Ansatz nicht geprüft worden sei.

Bezüglich des Bestattungswesens sei aus Gründen der Rechtssicherheit die Erstellung einer Checkliste für die Sachbearbeitungen von Vorteil. Als positives Beispiel für eine interkommunale Zusammenarbeit werden die Planungen für ein zentrales Kreisarchiv genannt.

Bürgermeister Gottheil weist in diesem Zusammenhang allerdings auf die Hemmnisse des Umsatzsteuergesetzes (§ 2b) für eine erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit hin, da ein Vorsteuerabzug für den Teuerungsfaktor in den meisten Feldern von interkommunaler Zusammenarbeit für die Kommunen generell und damit auch für die Gemeinde Rosendahl nicht möglich sei.

 

Zusammenfassend weisen alle Prüfer auf die insgesamt sehr positiven Ergebnisse hin.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:

 

Hinweis: Die Detailthemen der diesjährigen gpa-Prüfung werden in den Fachausschüssen lt. der in der Verwaltungsvorlage X/366/1 angegebenen Beratungsfolge erörtert.