Der Bericht über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Rosendahl durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) wird zur Kenntnis genommen.

 

Die in Anlage II gemachten Ausführungen werden als Stellungnahme des Bürgermeisters gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme an die gpaNRW sowie die Aufsichtsbehörde zu senden.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig        


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/366/1 und erläutert diese.

 

Ausschussmitglied Lembeck weist auf die Empfehlung der gpaNRW hin, nicht realisierte Investitionsmaßnahmen im Haushalt anders darzustellen. Er möchte wissen, was dies in der Umsetzung bedeute.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, dass es jahrelange Praxis sei, auf die Übertragung von nicht genutzten Mitteln zu verzichten. Stattdessen würden für die entsprechenden Projekte Neuveranschlagungen im Haushalt vorgenommen und auch entsprechend ausgewiesen. Es sein kein allein Rosendahler Problem, dass regelmäßig mehr Ansätze insbesondere im investiven Bereich gebildet würden, die aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen nicht immer zeitgerecht umgesetzt würden. Dem werde seit einigen Jahren dadurch begegnet, dass mit Blick auf eine möglichst flexible Haushaltsführung der Umfang der Verpflichtungsermächtigungen deutlich heraufgesetzt worden sei.

 

Ausschussmitglied Franz Schubert ist der Meinung, man solle für den Haushalt 2024 realistischer mit Projekten umgehen, um den Haushalt nicht aufzublähen.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, man versuche, so genau wie möglich zu planen. Ein Beispiel dafür seien die Abstimmungsgespräche mit den Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr Rosendahl. In diesem Gespräch sei es auch um die notwendige Anschaffung eines neuen Fahrzeugs gegangen. Diese Anschaffung habe man im Haushaltsentwurf auf zwei Haushaltsjahre verteilt, da das Fahrzeug aufgrund der Größe erst im neugeschaffenen Gerätehaus untergebracht werden könne. Die Aufbauten für das Fahrzeug würden daher erst im zweiten Jahr veranschlagt.

 

Ein weiteres Beispiel seien die Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Ausweisung neuer Wohnbaugrundstücke. Auch wenn derzeit keine vorhanden seien, müsse man zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit vorsorglich Mittel vorsehen, um im Fall beispielsweise zum Kauf angebotener Grundstücke zeitnah handeln zu können.

 

Ausschussmitglied Reints stellt fest, dass der gpa-Bericht einer der besten der letzten Jahre sei und der Verwaltung ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt werde.

 

 

 

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: