Ausschussmitglied Weber wurde laut eigener Ansage zuletzt mehrfach auf die B 474 angesprochen. Was wolle die Gemeinde machen bei der Situation, dass vom Kreis keine Entscheidung getroffen werde?  Es müsse eine Entscheidung eingefordert werden.  Was werde von der Gemeinde getan, die Verkehrssicherheitsauflagen einzuhalten?  Die Zustände seien zum Teil nicht tragbar. Von Anwohnern werden Hecken nicht geschnitten, Bäume müssten zurückgeschnitten werden, damit kein weiteres Wurzelwachstum entstehen könne. Der Zustand der Pflasterung sei katastrophal. Man bekomme keine Informationen, was passieren solle.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, es seien von der Gemeinde vor 2,5 bis 3 Jahren schadhafte Stellen in großem Umfang durch eine Pflasterfirma ausgebessert worden. Man wusste damals, dass nach einer gewissen Zeit wieder ein ähnliches Schadensbild entstehen werde. Im Moment warte man auf die Entscheidung des Kreises, möchte aber kein Geld unnötig ausgeben in einen etwaigen Baumerhalt, wenn dann die Entscheidung doch noch sein sollte, dass Bäume entfernt werden dürfen. Man werde sich mit dem Bauhof die Strecke anschauen, um aktuell ggf. mit Blick auf zwingende Maßnahmen zur Verkehrssicherung handeln zu können. Eventuelle dringende Schadstellen werde man entweder selbst oder durch eine externe Firma beseitigen lassen. Nach Entscheidung des Kreises Coesfeld werde die Gemeinde sich zu positionieren haben, weil der Kreis Coesfeld dann entscheiden werde, wie die zukünftige Verkehrsführung sein werde.

 

Ausschussmitglied Weber entgegnet, es sei doch abzusehen, dass der Naturschutzbund gegen eine etwaige Aufhebung des Alleenschutzes klagen werde, wenn die Bäume wegkommen. Das heißt, man sei noch zwei bis drei Jahre mit dem Baumbestand beschäftigt. Es müsse aus seiner Sicht jetzt etwas passieren, damit nicht noch mehr kaputt gehe. Unter anderem müsse auch auf die Anwohner zugegangen werden und müssten diese darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Straße nicht mit eigenem Heckenbestand oder anderem eingeschränkt werden darf.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert, dass es eine ordnungsrechtliche Thematik sei, was der einzelne Anwohner tun müsse, damit er selbst mit seinen Pflanzen auf seinem Grundstück bleibe. Die Gemeinde werde den Hinweis mitnehmen, dass sich das Ordnungsamt anschaue, ob in unzulässiger Größe Pflanzen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Sei das so, müssten die Eigentümer angeschrieben und um Beseitigung gebeten werden, und zwar mit Auferlegung einer Frist.

In diesem Punkt habe die Gemeinde unmittelbare Einflussmöglichkeiten.

 

Ausschussmitglied Weber antwortet, Einflussmöglichkeiten habe man auch auf die Bäume. Man könne diese beschneiden.
Werde dies nicht getan, nehme man in Kauf, dass die Straßen schlechter werden und die Gefahren für die Bürger steigen.

 

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