Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Sitzungsvorlage Nr. X/404 als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Rosendahl für das Haushaltsjahr 2024 wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 


Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen,  5 Nein-Stimmen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/404 und erläutert diese.

 

Im Wesentlichen handele es sich um eine systembedingte Anpassung durch die verwaltungsseitig vorgeschlagene Festsetzung des durchschnittlichen Grundsteuer-Hebesatzes. Für die Grundsteuer B sei nach dem Entwurf des GFG für 2024 ein durchschnittlicher Hebesatz von 501 v.H. angegeben.

 

Ausschussmitglied Reints erklärt, er sei grundsätzlich gegen eine Steuererhöhung.

Die finanzschwächeren Kommunen würden es sich einfach machen und die Hebesätze erhöhen. Die Leidtragenden seien die Bürger. Es bleibe seiner Fraktion allerdings wohl nichts anderes übrig, als die Anhebung zu akzeptieren. Auf Dauer werde er aber nur dem fiktiven Hebesatz zustimmen. Man sei es den Bürgern schuldig, am unteren Level zu bleiben.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, es sei nur eine marginale Erhöhung von 495 auf 501 v.H. , die immer noch unter dem Hebesatz der Jahre bis 2018 liege.

 

Ausschussmitglied Meinert stellt sich die Frage, wie sich die Kosten noch weiter entwickeln würden für normale Bürger. Seine Fraktion könne sich aber auf diesen Hebesatz einigen.

 

Ausschussmitglied Mensing ist der Meinung, dass die Erhöhung nicht zu hoch sei. Seine Fraktion stimme der Erhöhung zu.

 

Ausschussmitglied Lembeck erklärt, seine Fraktion werde der Erhöhung nicht zustimmen. Es sei sicherlich eine geringe Erhöhung, aber man könne auch argumentieren, dass man es aus diesem Grund auch lassen könne.

 

Ausschussmitglied Mensing erkundigt sich nach den Werten nach Abschluss der Grundsteuerreform.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, die Grundstückseigentümer hätten bislang nur eine Erklärung abgegeben und regelmäßig bereits Bescheide des Finanzamtes zur Festlegung der neuen Grundsteuerwerte erhalten. Wie sich die neue Bemessungsgrundlage auf die Auswirkung der Grundsteuerhebesätze betreffe, könne er noch keine Aussagen tätigen. Für fiktive Berechnungen zur Festsetzung von Hebesätzen fehlten noch die Werte. Die Finanzbehörden würden allen 396 Kommunen in NRW aufgrund von Szenario-Rechnungen anhand der neuen Grundsteuerwerte mitteilen, bei welchen neuen Hebesätzen ab dem Jahr 2025 das Volumen der bislang erzielten Grundsteuererträge weiterhin erreicht werde. Diese fiktiven Hebesätze für die Grundsteuern A und B seien für die Kommunen und damit auch für Rosendahl nicht bindend, sondern stellten lediglich eine Empfehlung dar.

 

Ausschussmitglied Mensing weist darauf hin, dass es für die Gemeinde fatal wäre, wenn die Gewerbesteuereinnahmen sich zukünftig rückläufig entwickeln sollten.

 

Ausschussmitglied Lembeck entgegnet, dass im Fall eines Einbrechens der Gewerbesteuereinnahmen die Grundsteuereinnahmen vom Volumen her auch nicht mehr helfen, um den Einnahmeverlust auszugleichen. Man solle auch das Augenmerk auf Einsparpotenziale lenken.

 

Ausschussmitglied Meinert sieht ein Einsparpotenzial auch in der Überprüfung der Kosten einer dreipoligen Gemeinde und damit in der Frage, ob es zwingend geboten sei, fast jede Infrastruktur dreifach vorzuhalten.

 

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: