Beschluss: geändert beschlossen

Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/404 und erläutert diese.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, hebe man nicht an, habe man diese Nachteile:

-       Es würden rund 25.000 € weniger Einnahmen erzielt.

-       Die Weiterleitung an den Kreis über den Berechnungsmodus der Kreisumlagezahlbeträge in Höhe von rund 13.000 € bleibe aber bestehen.

-       Der Kommune würden Nachteile erwachsen bei der Neugestaltung der Grundsteuer 2025, da das Aufkommen des Vorjahres für die Ermittlung des neuen neutralen Hebesatzes herangezogen werde.

-       Er selbst als Bürgermeister sei Mitglied der Kleinen Haushaltskommission des Kreises Coesfeld und der Bürgermeister. Würde man jetzt von einer Anhebung absehen, mache man das, was man dem Kreis seit Jahren vorwirft. Damit würde er an Glaubwürdigkeit einbüßen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber gibt an, für ihn persönlich sei die verwaltungsseitig vorgeschlagene Anhebung des Grundsteuerhebesatzes noch zu gering. Seine Fraktion trage diese Erhöhung mit.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck teilt mit, seine Fraktion habe sich gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Jede Anhebung werde letztlich zukünftig wieder zu einer Erhöhung des fiktiven Hebesatzes führen.

 

Ratsmitglied Meinert erklärt, seine Fraktion könne sich der Argumentation der Verwaltung anschließen und einer Erhöhung zustimmen, da sie überschaubar sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing spricht sich ebenfalls für die doch marginale Erhöhung aus.

 

Bürgermeister Gottheil lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 10 Ja- Stimmen               11 Nein- Stimmen

 

Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.

 

Mit dieser Ablehnung gelten die zurzeit gültigen Hebesätze weiter.