Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Verwaltung wird beauftragt, Herrn Ahn vom Büro WoltersPartner mit der Erstellung einer kartografischen Übersicht zum Ausweis potentieller Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen (von ihm benannt als Potentialflächenanalyse 2.0) zu beauftragen. Dabei soll dieser auch potentielle Anlagenstandorte in benachbarten Gemeinden im 2,5 km Radius zur Gemeinde Rosendahl berücksichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/403 und erläutert diese.

 

Er teilt mit, dass ihm im Vorfeld eine Frage der CDU-Fraktion gestellt worden sei, welche lautete:

Hinsichtlich des Themas Windkraft stelle sich CDU-Fraktion die Frage, ob und welche Kriterien vor der Erstellung einer Potentialanalyse schon vorgegeben werden könnten und sollten. Die Potentialanalyse würde je nach Vorgaben / Kriterien unterschiedlich ausfallen. Gebe es bereits einen Leitlinienkatalog anderer Kommunen oder Verbände, an dem man sich orientieren könnte? Eine mögliche Potentialanalyse solle auf jeden Fall den Ist-Bestand der Anlagen und mögliche neue Standorte aufzeigen.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass Herr Ahn ihm diese Frage sehr ausführlich beantwortet habe und fasst dessen Antwort kurz wie folgt zusammen. Zunächst sei es sinnvoll, ohne Vorgabe der Verwaltung bzw. der Politik eine kartographische Übersicht der unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage insgesamt möglichen Potentialflächen für die Umsetzung von Windenergieanlagen zu erstellen. Sodann könne unter Vorgabe von Eckdaten/Leitlinien/Kriterien diese sog. „Bruttofläche“ reduziert werden, bis dann ggf. ein Konsens übrigen bleibe für solche Bereiche, in denen überhaupt dem Grunde nach der Gemeinderat einen Beschluss zur Durchführung eines Bauleitplanverfahrens (Flächennutzungsplan) fassen werde.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck erklärt, die Frage seiner Fraktion ziele darauf ab, wer eine neue Potenzialflächenanalyse machen werde bzw. wie sähe diese aus, wenn man neue Eckpfeiler einsetze.

 

Ratsmitglied Mensing geht davon aus, dass Herr Ahn genauso vorgehe, wie beim letzten Mal, dass heiße, es bräuchte nur eine Karte geändert werden, was sicherlich für Herrn Ahn ein Leichtes sei.

 

Bürgermeister Gottheil gibt an, dass die Erstellung der Potenzialflächenanalyse 2.0 als Kartenübersicht laut Herrn Ahn jetzt nur einen dreistelligen Eurobetrag kosten werde.

 

Ratsmitglied Wigger merkt an, dass in der Analyse von 2017 500 Meter Abstand zum Wohnen im Außenbereich als Mindestwert angegeben gewesen sei. Wenn man diesen Grundsatz weiter beibehalten wolle, bleibe die Karte so bestehen und es ändere sich praktisch nichts. Wenn man auf dreifache Anlagenhöhe gehe und dann auf einen Abstand von 6 Metern komme, werde fast kein Potential mehr übrigbleiben. Eine andere Karte mache aus seiner Sicht also nur dann Sinn, wenn man auf 400 Meter Abstand zum Wohnen im Außenbereich herunter gehe, denn die Karte mit 500 Metern habe man bereits.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck erklärt, dass es wichtig sei, sich darüber zu verständigen, von welchen Kriterien man spreche. Spreche man von Metern oder von Anlagenhöhe. Es sei gut, dass eine Potentialflächenanalyse gemacht werde, diese müsse aber auch bespielbar sein.

 

Ratsmitglied Lethmate erklärt, er sei auch dafür, das Potential in der Gemeinde zu prüfen. Er wundere sich bei der Beschlussempfehlung aber darüber, dass die von Herrn Ahn beschriebene Potentialflächenanalyse nicht mit in den Beschluss aufgenommen worden sei.

 

Bürgermeister Gottheil geht davon aus, dass diese kartografische Darstellung der Potentialflächenanalyse von Herrn Ahn schon gesetzt worden sei. Er persönlich glaube schon, dass man darüber hinaus allerdings nicht darum herumkommen werde, sich als Rat Regeln zu geben.

 

Ratsmitglied Meinert gibt an, er habe den Beschluss so verstanden, dass man sich zunächst die Karte anschauen solle, wo noch Windkraft möglich sei unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen, sprich Abstandsregelung usw.!. Er fragt, ob das Gutachten nur die Karte sei und wie die anderen Kriterien eingearbeitet würden.

 

Ratsmitglied Mensing ist sich sicher, man werde sich darauf einigen, dass eine Potenzialflächenanalyse von Herr Ahn erstellt werde, welche relativ schnell vorliegen dürfte. Er fragt, wie der Ablauf sein soll. Solle in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ein Anfang gemacht werden und sollten in der Ratssitzung im Dezember 2023 schon die ersten Kriterien festgesetzt werden, oder solle dies im Januar 2024 gemacht werden.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, dass er sich von der Zeitschiene her vorstellen könnte, das Thema mit in die Januarsitzung 2024 des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses hineinzunehmen.

 

Ratsmitglied Lethmate fragt, welche Form einer erweiterten Öffentlichkeitsbeteiligung vorstellbar sei.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, er sehe nicht die Notwendigkeit, eine über die gesetzlich normierten Beteiligungsformate bei Bauleitplanverfahren hinausgehende Beteiligung zu machen, da alle Sitzungen öffentlich abgehalten würden. Man könne berichten, die Vorlagen, Präsentationen und Protokolle würden veröffentlicht und seien auf der Homepage einsehbar.

 

Ratsmitglied Lethmate gibt an, ihm fehle der Blick in die Grenzgebiete bei der Potentialflächenanalyse. Des Weiteren spricht er den Aspekt der Gleichbehandlung an, der dann relevant werde, wenn man sich mit anderen Kommunen abstimme. Das heißt, man müsse auch wissen, in welchen Bereichen andere Kommunen in der Zukunft aktiv würden. Er fragt, inwiefern bei der Potentialflächenanalyse die Möglichkeit bestehe, einen Bereich über Rosendahl hinaus zu analysieren.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, man könne mit Nachbarkommunen ins Gespräch gehen, aber schlussendlich nicht beeinflussen, was die Nachbarkommunen, insbesondere die dortigen Räte planen und umsetzen. Man könne Behördentermine machen, um zu schauen, wie weit die einen oder die anderen unterwegs seien, um dann solche Aspekte mit einfließen zu lassen.

 

Ratsmitglied Wigger würde auch vorschlagen, dass man zunächst einmal nur die Karte machen lasse. Im zweiten Schritt solle man dann schauen, welche anderen Kriterien notwendig seien.

 

Ratsmitglied Meinert stellt die Frage, was bei einem Windrad aktuell die übliche Gesamthöhe der Anlage sei.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, diese lägen bei 240 bis 245 Metern.

 

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: