Die Verwaltung wird
beauftragt, Herrn Ahn vom Büro WoltersPartner mit der Erstellung einer
kartografischen Übersicht zum Ausweis potentieller Flächen für die Errichtung
von Windenergieanlagen (von ihm benannt als Potentialflächenanalyse 2.0) zu
beauftragen. Dabei soll dieser auch potentielle Anlagenstandorte in
benachbarten Gemeinden im 2,5 km Radius zur Gemeinde Rosendahl berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil
verweist auf die Sitzungsvorlage X/403 und erläutert diese. Er
teilt mit, dass ihm im Vorfeld eine Frage der CDU-Fraktion gestellt worden
sei, welche lautete: Hinsichtlich des Themas Windkraft stelle sich
CDU-Fraktion die Frage, ob und welche Kriterien vor der Erstellung einer
Potentialanalyse schon vorgegeben werden könnten und sollten. Die
Potentialanalyse würde je nach Vorgaben / Kriterien unterschiedlich
ausfallen. Gebe es bereits einen Leitlinienkatalog anderer Kommunen oder
Verbände, an dem man sich orientieren könnte? Eine mögliche Potentialanalyse
solle auf jeden Fall den Ist-Bestand der Anlagen und mögliche neue Standorte
aufzeigen. Bürgermeister
Gottheil erklärt, dass Herr Ahn ihm diese Frage sehr ausführlich beantwortet
habe und fasst dessen Antwort kurz wie folgt zusammen. Zunächst sei es
sinnvoll, ohne Vorgabe der Verwaltung bzw. der Politik eine kartographische
Übersicht der unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage insgesamt
möglichen Potentialflächen für die Umsetzung von Windenergieanlagen zu
erstellen. Sodann könne unter Vorgabe von Eckdaten/Leitlinien/Kriterien diese
sog. „Bruttofläche“ reduziert werden, bis dann ggf. ein Konsens übrigen
bleibe für solche Bereiche, in denen überhaupt dem Grunde nach der
Gemeinderat einen Beschluss zur Durchführung eines Bauleitplanverfahrens
(Flächennutzungsplan) fassen werde. Fraktionsvorsitzender
Lembeck erklärt, die Frage seiner Fraktion ziele darauf ab, wer eine neue
Potenzialflächenanalyse machen werde bzw. wie sähe diese aus, wenn man neue
Eckpfeiler einsetze. Ratsmitglied
Mensing geht davon aus, dass Herr Ahn genauso vorgehe, wie beim letzten Mal,
dass heiße, es bräuchte nur eine Karte geändert werden, was sicherlich für
Herrn Ahn ein Leichtes sei. Bürgermeister
Gottheil gibt an, dass die Erstellung der Potenzialflächenanalyse 2.0 als
Kartenübersicht laut Herrn Ahn jetzt nur einen dreistelligen Eurobetrag
kosten werde. Ratsmitglied
Wigger merkt an, dass in der Analyse von 2017 500 Meter Abstand zum Wohnen im
Außenbereich als Mindestwert angegeben gewesen sei. Wenn man diesen Grundsatz
weiter beibehalten wolle, bleibe die Karte so bestehen und es ändere sich
praktisch nichts. Wenn man auf dreifache Anlagenhöhe gehe und dann auf einen
Abstand von 6 Metern komme, werde fast kein Potential mehr übrigbleiben. Eine
andere Karte mache aus seiner Sicht also nur dann Sinn, wenn man auf 400
Meter Abstand zum Wohnen im Außenbereich herunter gehe, denn die Karte mit
500 Metern habe man bereits. Fraktionsvorsitzender
Lembeck erklärt, dass es wichtig sei, sich darüber zu verständigen, von
welchen Kriterien man spreche. Spreche man von Metern oder von Anlagenhöhe.
Es sei gut, dass eine Potentialflächenanalyse gemacht werde, diese müsse aber
auch bespielbar sein. Ratsmitglied
Lethmate erklärt, er sei auch dafür, das Potential in der Gemeinde zu prüfen.
Er wundere sich bei der Beschlussempfehlung aber darüber, dass die von Herrn
Ahn beschriebene Potentialflächenanalyse nicht mit in den Beschluss
aufgenommen worden sei. Bürgermeister
Gottheil geht davon aus, dass diese kartografische Darstellung der
Potentialflächenanalyse von Herrn Ahn schon gesetzt worden sei. Er persönlich
glaube schon, dass man darüber hinaus allerdings nicht darum herumkommen
werde, sich als Rat Regeln zu geben. Ratsmitglied
Meinert gibt an, er habe den Beschluss so verstanden, dass man sich zunächst
die Karte anschauen solle, wo noch Windkraft möglich sei unter den neuen
gesetzlichen Rahmenbedingungen, sprich Abstandsregelung usw.!. Er fragt, ob
das Gutachten nur die Karte sei und wie die anderen Kriterien eingearbeitet
würden. Ratsmitglied
Mensing ist sich sicher, man werde sich darauf einigen, dass eine
Potenzialflächenanalyse von Herr Ahn erstellt werde, welche relativ schnell
vorliegen dürfte. Er fragt, wie der Ablauf sein soll. Solle in der nächsten
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ein Anfang gemacht werden und
sollten in der Ratssitzung im Dezember 2023 schon die ersten Kriterien
festgesetzt werden, oder solle dies im Januar 2024 gemacht werden. Bürgermeister
Gottheil antwortet, dass er sich von der Zeitschiene her vorstellen könnte,
das Thema mit in die Januarsitzung 2024 des Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses hineinzunehmen. Ratsmitglied
Lethmate fragt, welche Form einer erweiterten Öffentlichkeitsbeteiligung
vorstellbar sei. Bürgermeister
Gottheil antwortet, er sehe nicht die Notwendigkeit, eine über die gesetzlich
normierten Beteiligungsformate bei Bauleitplanverfahren hinausgehende
Beteiligung zu machen, da alle Sitzungen öffentlich abgehalten würden. Man
könne berichten, die Vorlagen, Präsentationen und Protokolle würden
veröffentlicht und seien auf der Homepage einsehbar. Ratsmitglied
Lethmate gibt an, ihm fehle der Blick in die Grenzgebiete bei der
Potentialflächenanalyse. Des Weiteren spricht er den Aspekt der Gleichbehandlung
an, der dann relevant werde, wenn man sich mit anderen Kommunen abstimme. Das
heißt, man müsse auch wissen, in welchen Bereichen andere Kommunen in der
Zukunft aktiv würden. Er fragt, inwiefern bei der Potentialflächenanalyse die
Möglichkeit bestehe, einen Bereich über Rosendahl hinaus zu analysieren. Bürgermeister
Gottheil antwortet, man könne mit Nachbarkommunen ins Gespräch gehen, aber
schlussendlich nicht beeinflussen, was die Nachbarkommunen, insbesondere die
dortigen Räte planen und umsetzen. Man könne Behördentermine machen, um zu
schauen, wie weit die einen oder die anderen unterwegs seien, um dann solche
Aspekte mit einfließen zu lassen. Ratsmitglied
Wigger würde auch vorschlagen, dass man zunächst einmal nur die Karte machen
lasse. Im zweiten Schritt solle man dann schauen, welche anderen Kriterien
notwendig seien. Ratsmitglied
Meinert stellt die Frage, was bei einem Windrad aktuell die übliche
Gesamthöhe der Anlage sei. Bürgermeister
Gottheil antwortet, diese lägen bei 240 bis 245 Metern. Im
Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: |
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