Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Sitzungsvorlage Nr. X/427 als Anlage II beigefügte 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Rosendahl für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ sowie für die Teilnahme an der Betreuungsmaßnahme „Schule von acht bis eins“ in der Primarstufe wird unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen beschlossen:

 

Einkommensgrenze                                                      Beitrag je Kind  (alt)

bis 20.000 €/ jährlich                                            0,00 €/mtl.                    0,00 €/mtl.

bis 25.000 €/ jährlich                                          20,00 €/mtl.                    10,00 €/mtl.

bis 30.000 €/ jährlich                                          40,00 €/mtl.                    20,00 €/mtl.

bis 35.000 €/ jährlich                                          60,00 €/mtl.                    30,00 €/mtl.

bis 40.000 €/ jährlich                                          80,00 €/mtl.                    50,00 €/mtl.

bis 45.000 €/ jährlich                                        100,00 €/mtl.                    70,00 €/mtl.

bis 50.000 €/ jährlich                                        120,00 €/mtl.                    90,00 €/mtl.

bis 55.000 €/ jährlich                                        140,00 €/mtl.                    90,00 €/mtl.

bis 60.000 €/ jährlich                                        160,00 €/mtl.                    90,00 €/mtl.

bis 65.000 € und mehr/jährlich                    180,00 €/mtl.                    90,00 €/mtl.

 

Die Elternbeiträge für die Teilnahme am Betreuungsangebot Schule von 8 bis 1 werden von ursprünglich 17 € erhöht auf 35 €, ermäßigter Beitrag für Empfänger von SGB II/Bürgergeld/SGB XII auf 17,50 €.

 

Für das Schuljahr 2026/2027 soll über die Beitragssätze erneut entschieden werden.

 

Eine Ausfertigung der Satzung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Deitert verweist auf die Sitzungsvorlage X/427 und erläutert diese.

 

Ausschussmitglied Lembeck gibt an, in seiner Fraktion sei diskutiert worden und man habe sich gewundert über gewisse Sprünge in der Tabelle. Bei einem Gehalt von über 45.000 € als Spitzenverdiener zu gelten und dann 180 Euro zahlen zu sollen, sei aus Sicht der CDU-Fraktion unangemessen hoch.

 

Er teilt mit, dass die Tabelle so noch nicht im Sinne seiner Fraktion sei. Die Gebühren allerdings bei 8 bis 1 seien mit 17 € deutlich zu niedrig, da müsse etwas getan werden. Man könne sich da eine Verdopplung vorstellen.

 

Ausschussmitglied Brigitte Kreutzfeldt stimmt Ausschussmitglied Lembeck zu, dass alle, die über 45.000 € verdienten, das Gleiche zahlen sollen und diese Belastung als zu hoch empfunden werde. Auch die Verdopplung des bisherigen monatlichen Maximalzahlbetrages auf 180 € sei zu hoch.

Der Musikschulzweckverband habe eine Höchstgrenze für die Einkommensstaffelung von 75.000 €. Das sei eher real. Ihr sei des Weiteren aufgefallen, dass jene Personen, die ihr Einkommen nicht offenlegten, den Höchstbetrag zahlen. Dies würde ihre Fraktion begrüßen. Bei der Musikschule sei feststellbar, dass 68 % diesen Höchstbetrag bezahlten, weil sie ihr Einkommen nicht angeben wollten.

Ihre Fraktion sei mit den verwaltungsseitig vorgeschlagenen Anpassungen nicht einverstanden und es stelle sich ihnen die Frage, warum in den letzten zehn Jahren keine Anpassungen vorgenommen worden seien.

 

Ausschussmitglied Fleige-Völker kann sich für die WIR-Fraktion den Vorrednern anschließen. Eine Gebührenerhöhung sei gerechtfertigt, auch sie sei der Meinung, dass die Anpassungen schon früher hätten vorgenommen werden sollen.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, man wollte es nicht zu komplex gestalten, was die Anzahl der Einkommensstufen betreffe und sei bei den Einkommensstufen beim Status Quo wie bisher geblieben. Eine Verdopplung sehe man als gerechtfertigt an, nachdem viele Jahre nicht angepasst worden sei. Die Träger der örtlichen OGS hätten angezeigt, dass eine Erhöhung notwendig sei. Nun bräuchte man für einen vom Verwaltungsvorschlag abweichenden Beschluss einen Vorschlag.

 

Ausschussmitglied Gehling teilt mit, ihre Fraktion schlage vor, in 10.000 €-Schritten zu erhöhen. Die Gebühren sollten bis 20.000 € frei sein.

 

Ausschussmitglied Lembeck ist dafür, die Einkommensstaffelung in 5.000 €-Schritten beizubehalten.

 

Ausschussmitglied Konert spricht sich dafür aus, die Freistellungsgrenze etwas höher zu legen, eventuell auf 30.000 €.

 

Ausschussmitglied Lembeck ist der Meinung, dass es im unteren Bereich nur wenige Fälle gebe, also müsse die Grenze gar nicht unbedingt angepasst werden. Er sei dafür, es so zu belassen.

 

Ausschussmitglied Gehling fragt, ob die Kinder, die beitragsfrei seien, dann auch vom Essensgeld befreit seien.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, es sei bei Bürgergeld auch möglich, gewisse Leistungen zu beantragen. Bei der OGS bestehe die Möglichkeit, für das Mittagessen über Bildung- und Teilhabe (BuT) die Beiträge erstattet zu bekommen.

 

Ausschussmitglied Brigitte Kreutzfeldt erkundigt sich, wo die angedachten zusätzlichen Einnahmen von 61.000 € hinflössen.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass diese weiterhin für schulische Zwecke, z.B. auch für die Unterhaltung und Ausstattung von Räumen der OGS, verwendet würden.

 

Ausschussmitglied Gehling gibt an, sie habe sich mit einer Teamleitung einer OGS unterhalten. Diese hätte ihr mitgeteilt, dass man Personalprobleme habe und nur den Mindestlohn zahlen könne, da Elternbeiträge nicht vollständig an den Träger weitergeleitet würden.

 

Bürgermeister Gottheil verweist auf die Verträge mit den Trägern der OGS. Auf die Höhe der Löhne habe die Höhe der Gebühren keinen unmittelbaren Einfluss. Es sei derzeit nicht geplant, die nach der Beitragsanpassung voraussichtlich erzielten Mehrerlöse in vollem Umfang an die OGS-Träger weiterzuleiten.

 

 

Ausschussvorsitzender Deitert formuliert folgenden Beschluss:

 

Der vorliegender Beschlussvorschlag wird angenommen, aber um folgende Punkte ergänzt und erweitert: Die vorgeschlagene Elternbeitragstabelle wird erweitert um die Einkommensgrenzen 50.000 €, 55.000 €, 60.000 € und 65.000 €. Die Sätze sollen beginnen im Bereich 0,00 € bis zur Einkommensgrenze von 20.000 € und in 20-er Schritten ansteigen bis auf 180 € im Bereich von einem Jahreseinkommen von 65.000 € oder mehr.

 

Die Elternbeiträge für die Teilnahme am Betreuungsangebot Schule von 8 bis 1 werden erhöht auf 35 €, ein ermäßigter Beitrag für Empfänger von SGB II/Bürgergeld/SGB XII wird auf 17,50 € festgesetzt.

 

Für das Schuljahr 2026/2027 soll über die Beitragssätze erneut entschieden werden.

 

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: