Beschluss: ungeändert beschlossen

1.    Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme und Betreuung des Archivgutes der Städte und Gemeinden Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden durch den Kreis Coesfeld und der Bildung eines interkommunalen Kreiszentralarchivs wird zugestimmt.

2.    Der Kreis wird beauftragt, gemeinsam mit den anderen Vereinbarungspartnern die Genehmigung der Vereinbarung bei der Bezirksregierung einzuholen.

3.    Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die beteiligten Vereinbarungsparteien den vorgenannten Beschluss fassen.

4.    Unwesentliche bzw. redaktionelle Änderungen/Anpassungen der Vereinbarung, die sich im Beschluss- oder Genehmigungsverfahren ergeben, bedürfen keiner erneuten Beratung und Beschlussfassung.

5.    Kreisangehörige Städte und Gemeinden, die erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Bedarf nach einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung erklären, können jederzeit auf einfachen Antrag sowie unter Einhaltung der formalen Erfordernisse (Beschlussfassung durch den Rat) dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beitreten.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig        


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/453 und erläutert diese.

 

Ausschussmitglied Reints fragt nach den Kündigungsmodalitäten.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dies sei im § 6 des Vereinbarungsentwurfs geregelt. Der Vertrag werde zunächst auf zehn Jahre geschlossen, was auch sinnvoll sei, da man eine tragfähige Vereinbarung auf lange Sicht anstrebe und eine betriebliche Übung sich erst nach einem längeren Zeitraum einstelle.

 

Ausschussmitglied Mensing fragt, ob abzusehen sei, wann geeignete Räume gefunden werden.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, dazu könne er im Moment noch nichts sagen. Er sei sich aber sicher, dass der Kreis die Verwaltung frühzeitig einbinden werde, wenn es konkrete Überlegungen gebe. Seinem Wissen nach seien durch den Kreis erste Gespräche für unterschiedliche Objekte geführt worden.

 

 

Der Ausschuss fasst anschließend folgenden Beschluss: