Der veränderten Entwurfsplanung für die Erneuerung der
Wassertransportleitung durch die Stadtwerke Coesfeld GmbH wird grundsätzlich
zugestimmt wird. Die hierzu notwendigen Finanzmittel sind sodann im Rahmen der
Haushaltsplanungen 2024 entsprechend zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Fedder begrüßt als vortragende Gäste die Herren
Wessels und Hermann von der Stadtwerke Coesfeld GmbH.
Herr Wessels erinnert zunächst an den gravierenden Störfall durch einen
Rohrbruch der Wasserversorgungsleitung zwischen Holtwick und Osterwick am 25.
November 2023.
Dieser Vorfall habe den Handlungsdruck hinsichtlich der Sanierung des
Leitungsnetzes enorm erhöht. Er stelle dem Ausschuss nun ein Sanierungskonzept
bezüglich der weiteren Vorgehensweise vor, über das die Politik anschließend
beraten und entscheiden könne.
Herr Hermann bittet bei dieser Gelegenheit um Entschuldigung, dass
seitens der Stadtwerke bei der vorangegangenen Ausschreibung für die
Leitungserneuerung in einem ersten Abschnitt die Position der
Erschwerniszuschläge im erhaltenen Angebot übersehen worden sei. Diese wegen
der besonderen Bodenverhältnisse angesetzte Position habe zu einem erhöhten
Ausschreibungsergebnis und letztlich zu einer Aufhebung der Ausschreibung
geführt.
In einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage I beigefügt ist, legt er zukünftige Handlungsoptionen vor.
Es sei aufgrund des Alters und schlechten Zustandes des
Rohrleitungssystems zukünftig mit weiteren Rohrbrüchen zu rechnen.
Handlungsbedarf bestehe daher hauptsächlich für vorbeugende Maßnahmen. Die von
den Stadtwerken Emsdetten geplante und zu finanzierende Redundanzleitung
zwischen Schöppingen und Darfeld sei ein wichtiger erster Schritt, um die
Versorgungslage bei einem erneuten Rohrbruch zu verbessern. Auch das Vorhalten
weiterer Trinkwasserschläuche, deren Anschaffung mit einem Kostenvolumen von
rd. 50.000 € verbunden sei, könne eine Option sein. Ein weiterer Vorschlag
könne sein, weitere Schieber einzubauen, um die gegebenenfalls zu
überbrückenden Abschnitte auf unter 1.000 m zu verringern. Mit diesen Maßnahmen
könne man zwar keinen Rohrbruch verhindern, wohl aber die Auswirkungen etwaiger
Störungen minimieren.
Seitens der Stadtwerke werde allerdings höchste Priorität auf einer
Erneuerung der Befüll-Leitungen zwischen dem Übergabeschacht im Höven und dem
Hochbehälter in Holtwick gelegt, da über diese Leitung die Bevölkerung von zwei
Gemeinden - zwei Ortsteile der Gemeinde Legden (Asbeck und Legden) und alle
drei Ortsteile der Gemeinde Rosendahl - versorgt würden. Die neue Leitung
könnte entweder entlang der Bundesstraße oder der Wirtschaftswege gelegt
werden. Baubeginn könne frühestens 2025 sein. Wegen der besonderen
Bodenverhältnisse sei mit Kosten von geschätzt 1.000 € pro lfd. Meter zu rechnen.
Es schließen sich
Nachfragen der Ausschussmitglieder an.
Ausschussmitglied
Söller erkundigt sich, ob ein Inliner-Verfahren praktikabel sei.
Herr Hermann erklärt, dass mit dem Einsatz von Inlinern der Querschnitt
der Leitungen zu stark verringert werde. Zudem müsse man bei der Baumaßnahme
die Wasserversorgung für einen längeren Zeitraum außer Betrieb setzen, was auch
gegen diese Form der Sanierung spreche.
Herr Wessels ergänzt, dass die Inliner wegen des schlechten Zustandes
der Rohre selbsttragend sein müssten, was den Querschnitt noch weiter
minimiere. Die Kostenersparnis belaufe sich bei der Verwendung von Inlinern
unter Beibehaltung der alten Rohre auf rd. 30 % der für eine vollständige
Neuverlegung anfallenden Positionen.
Ausschussmitglied Schubert fragt nach, ob angesichts der rückläufigen
Auftragslage bei den Firmen eventuell mit günstigeren Ausschreibungsergebnissen
zu rechnen sei.
Herr Wessels verweist auf die immer noch sehr hohen Materialkosten, die
hiervon unabhängig so oder so zu zahlen seien. Sollte seitens der Gemeinde
Rosendahl eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise getroffen werden,
werde man unverzüglich eine Ausschreibung auf den Weg bringen und dabei den
Ausführungszeitraum für die Firmen flexibel deklarieren. Dadurch erhöhe sich
die Wahrscheinlichkeit, mehrere und vor allem finanziell auch akzeptable
Angebote zu erhalten.
Ausschussmitglied Feldmann regt an, das Gespräch mit den Landwirten zu
suchen, um als dritte Verlaufsvariante den Weg der neuen Leitung über
landwirtschaftliche Flächen zu prüfen.
Herr Wessels sagt zu, diese Variante zu prüfen, gibt aber zu bedenken,
dass dann anstelle von höheren Baukosten voraussichtlich nicht unerhebliche
Entschädigungsleistungen, grundbuchliche Dienstbarkeiten, Beeinträchtigungen
der Eigentümer durch die Bautätigkeit und langwierige Grundstücksverhandlungen
zum Tragen kämen.
Ausschussmitglied Pirkl möchte wissen, ob die Versorgungsleitung zum
Hochbehälter aufgrund zu hohen Drucks Schaden genommen habe.
Herr Wessels
verneint dies; hier habe es keine besonderen Belastungen gegeben.
Ausschussmitglied
Schubert fragt, ob die ursprüngliche Planung zwei Parallelleitungen - davon
eine als Redundanzleitung - im Höven vorgesehen habe.
Herr Hermann
verneint dies. Nach dem Abschluss der Arbeiten an der neuen Leitung sei immer
geplant gewesen, die alte Leitung außer Betrieb zu nehmen.
Herr Wessels ergänzt, dass das eigentliche Ziel die Gesamtsanierung sei
und man nur entscheiden müsse, wo man beginne. Für den Bereich vom
Übergabeschacht im Höven bis zum Hochbehälter sehe er den dringlichsten
Handlungsbedarf.
Ausschussmitglied Fischedick möchte wissen, ob man bei der
Redundanzleitung zwischen Darfeld und Schöppingen in einem Notfall einfach den
Schalter umlegen könne, was die Richtung der Wasserführung angehe.
Herr Wessels verweist auf ein ferngesteuertes Notfallprogramm, das sich
in kürzester Zeit automatisch einschalte.
Ausschussmitglied
Schubert fragt nach den Kosten des Einbaus weiterer Schieber.
Herr Wessels erklärt, dass es sich wegen der Notwendigkeit von Spülungen
immer um Kombinationen von Schiebern und Hydranten handele. Es könne dabei
möglicherweise ein Kostenvolumen von geschätzt 100.000 € erreicht werden.
Günstiger sei dann eher die Beschaffung von Trinkwasserschläuchen.
Ausschussmitglied Schubert fragt weiter nach, ob es sinnvoll sei, dass
mehrere Kommunen gemeinsam diese Schläuche erwerben und zentral lagern.
Herr Wessels erklärt, dass dies eine Möglichkeit sei, falls Kommunen
Interesse daran hätten. Die Versorger selbst setzten nicht auf
Trinkwasserschläuche, sondern würden eher versuchen, das
Trinkwasserversorgungsnetz zu optimieren durch Vernetzung. Die Redundanzleitung
zwischen Darfeld und Schöppingen sei dafür ein gutes Beispiel.
Ausschussvorsitzender Fedder erkundigt sich, ob beim Betrieb von zwei
Leitungen die Wassermenge gedrosselt werde.
Herr Wessels
verneint dies. Nach dem Neubau der Leitung werde die alte Leitung zeitnah außer
Betrieb gesetzt.
Herr Fedder erklärt, seitens der Stadtwerke habe man noch vor einiger
Zeit den Zustand der Rohrleitungen im Höven für gut befunden.
Herr Hermann erläutert, dass dies nach seiner Überzeugung nicht gut
möglich sei. Schon in einer Untersuchung aus dem Jahr 2019 sei der schlechte
Zustand festgestellt worden.
Ausschussvorsitzender Fedder fragt nach der Dauer einer
Gesamtbaumaßnahme für den Abschnitt zwischen dem Übergabeschacht in Höven und
dem Hochbehälter.
Herr Hermann erläutert, dass man zunächst mit drei Bauabschnitten
gerechnet habe, man aber auch die Maßnahme komplett realisieren könne. Hierzu
müssten allerdings auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Für eine
Gesamtmaßnahme müsse man mit rund einem halben Jahr Bauzeit rechnen, eventuell
etwas länger, falls die Bodenverhältnisse Probleme bereiteten.
Herr Wessels ergänzt, dass gegebenenfalls auch von zwei Seiten
zeitgleich gebaut werden könne. Das hänge aber von Verhandlungen mit den
Baufirmen ab.
Ausschussmitglied
Schubert erkundigt sich nach den Auswirkungen der Ausgaben für die Sanierung
auf die Gebühren.
Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass bei der Wasserversorgung
die Kosten nur über den Wasserpreis als privatrechtliches Entgelt weitergegeben
werden könnten. Es sei eine politische Entscheidung, zusätzlich zu den an die
Stadtwerke für die Wasserlieferung zu zahlenden Entgelte einen Anteil für das
Leitungsnetz umzulegen. Bezüglich des angesprochenen Nadelöhrs Coesfeld/Höven
zum Hochbehälter habe diese Leitung wegen der Versorgung von fünf Ortsteilen
hohe Priorität. In diesem Fall wäre auch die Gemeinde Legden über eine
entsprechende Erstattung an den Kosten zu beteiligen.
Er weist darauf hin, dass im Haushalt 2023 bereits über mehrere Jahre
entsprechende Mittel bereits eingestellt worden seien, die Sanierung wegen der
Aufhebung der Ausschreibung aber noch nicht begonnen werden konnte.
Es stelle sich nun
die Frage, ob man an den alten Sanierungsplänen festhalte oder dem Vorschlag
der Stadtwerke folgen wolle.
Ausschussvorsitzender
Fedder dankt den Vertretern der Stadtwerke für ihre Ausführungen und
verabschiedet sie.
Anschließend fasst
der Ausschuss folgenden Beschluss: