Beschluss: ungeändert beschlossen

Der veränderten Entwurfsplanung für die Erneuerung der Wassertransportleitung durch die Stadtwerke Coesfeld GmbH wird grundsätzlich zugestimmt wird. Die hierzu notwendigen Finanzmittel sind sodann im Rahmen der Haushaltsplanungen 2024 entsprechend zu veranschlagen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Fedder begrüßt als vortragende Gäste die Herren Wessels und Hermann von der Stadtwerke Coesfeld GmbH.

 

Herr Wessels erinnert zunächst an den gravierenden Störfall durch einen Rohrbruch der Wasserversorgungsleitung zwischen Holtwick und Osterwick am 25. November 2023.

 

Dieser Vorfall habe den Handlungsdruck hinsichtlich der Sanierung des Leitungsnetzes enorm erhöht. Er stelle dem Ausschuss nun ein Sanierungskonzept bezüglich der weiteren Vorgehensweise vor, über das die Politik anschließend beraten und entscheiden könne.

 

Herr Hermann bittet bei dieser Gelegenheit um Entschuldigung, dass seitens der Stadtwerke bei der vorangegangenen Ausschreibung für die Leitungserneuerung in einem ersten Abschnitt die Position der Erschwerniszuschläge im erhaltenen Angebot übersehen worden sei. Diese wegen der besonderen Bodenverhältnisse angesetzte Position habe zu einem erhöhten Ausschreibungsergebnis und letztlich zu einer Aufhebung der Ausschreibung geführt.

 

In einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage I beigefügt ist, legt er zukünftige Handlungsoptionen vor.

 

Es sei aufgrund des Alters und schlechten Zustandes des Rohrleitungssystems zukünftig mit weiteren Rohrbrüchen zu rechnen. Handlungsbedarf bestehe daher hauptsächlich für vorbeugende Maßnahmen. Die von den Stadtwerken Emsdetten geplante und zu finanzierende Redundanzleitung zwischen Schöppingen und Darfeld sei ein wichtiger erster Schritt, um die Versorgungslage bei einem erneuten Rohrbruch zu verbessern. Auch das Vorhalten weiterer Trinkwasserschläuche, deren Anschaffung mit einem Kostenvolumen von rd. 50.000 € verbunden sei, könne eine Option sein. Ein weiterer Vorschlag könne sein, weitere Schieber einzubauen, um die gegebenenfalls zu überbrückenden Abschnitte auf unter 1.000 m zu verringern. Mit diesen Maßnahmen könne man zwar keinen Rohrbruch verhindern, wohl aber die Auswirkungen etwaiger Störungen minimieren.

 

Seitens der Stadtwerke werde allerdings höchste Priorität auf einer Erneuerung der Befüll-Leitungen zwischen dem Übergabeschacht im Höven und dem Hochbehälter in Holtwick gelegt, da über diese Leitung die Bevölkerung von zwei Gemeinden - zwei Ortsteile der Gemeinde Legden (Asbeck und Legden) und alle drei Ortsteile der Gemeinde Rosendahl - versorgt würden. Die neue Leitung könnte entweder entlang der Bundesstraße oder der Wirtschaftswege gelegt werden. Baubeginn könne frühestens 2025 sein. Wegen der besonderen Bodenverhältnisse sei mit Kosten von geschätzt 1.000 € pro lfd.  Meter zu rechnen.

 

Es schließen sich Nachfragen der Ausschussmitglieder an.

 

Ausschussmitglied Söller erkundigt sich, ob ein Inliner-Verfahren praktikabel sei.

 

Herr Hermann erklärt, dass mit dem Einsatz von Inlinern der Querschnitt der Leitungen zu stark verringert werde. Zudem müsse man bei der Baumaßnahme die Wasserversorgung für einen längeren Zeitraum außer Betrieb setzen, was auch gegen diese Form der Sanierung spreche.

 

Herr Wessels ergänzt, dass die Inliner wegen des schlechten Zustandes der Rohre selbsttragend sein müssten, was den Querschnitt noch weiter minimiere. Die Kostenersparnis belaufe sich bei der Verwendung von Inlinern unter Beibehaltung der alten Rohre auf rd. 30 % der für eine vollständige Neuverlegung anfallenden Positionen.

 

Ausschussmitglied Schubert fragt nach, ob angesichts der rückläufigen Auftragslage bei den Firmen eventuell mit günstigeren Ausschreibungsergebnissen zu rechnen sei.

 

Herr Wessels verweist auf die immer noch sehr hohen Materialkosten, die hiervon unabhängig so oder so zu zahlen seien. Sollte seitens der Gemeinde Rosendahl eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise getroffen werden, werde man unverzüglich eine Ausschreibung auf den Weg bringen und dabei den Ausführungszeitraum für die Firmen flexibel deklarieren. Dadurch erhöhe sich die Wahrscheinlichkeit, mehrere und vor allem finanziell auch akzeptable Angebote zu erhalten.

 

Ausschussmitglied Feldmann regt an, das Gespräch mit den Landwirten zu suchen, um als dritte Verlaufsvariante den Weg der neuen Leitung über landwirtschaftliche Flächen zu prüfen.

 

Herr Wessels sagt zu, diese Variante zu prüfen, gibt aber zu bedenken, dass dann anstelle von höheren Baukosten voraussichtlich nicht unerhebliche Entschädigungsleistungen, grundbuchliche Dienstbarkeiten, Beeinträchtigungen der Eigentümer durch die Bautätigkeit und langwierige Grundstücksverhandlungen zum Tragen kämen.

 

Ausschussmitglied Pirkl möchte wissen, ob die Versorgungsleitung zum Hochbehälter aufgrund zu hohen Drucks Schaden genommen habe.

 

Herr Wessels verneint dies; hier habe es keine besonderen Belastungen gegeben.

 

Ausschussmitglied Schubert fragt, ob die ursprüngliche Planung zwei Parallelleitungen - davon eine als Redundanzleitung - im Höven vorgesehen habe.

 

Herr Hermann verneint dies. Nach dem Abschluss der Arbeiten an der neuen Leitung sei immer geplant gewesen, die alte Leitung außer Betrieb zu nehmen.

 

Herr Wessels ergänzt, dass das eigentliche Ziel die Gesamtsanierung sei und man nur entscheiden müsse, wo man beginne. Für den Bereich vom Übergabeschacht im Höven bis zum Hochbehälter sehe er den dringlichsten Handlungsbedarf.

 

Ausschussmitglied Fischedick möchte wissen, ob man bei der Redundanzleitung zwischen Darfeld und Schöppingen in einem Notfall einfach den Schalter umlegen könne, was die Richtung der Wasserführung angehe.

 

Herr Wessels verweist auf ein ferngesteuertes Notfallprogramm, das sich in kürzester Zeit automatisch einschalte.

 

Ausschussmitglied Schubert fragt nach den Kosten des Einbaus weiterer Schieber.

 

Herr Wessels erklärt, dass es sich wegen der Notwendigkeit von Spülungen immer um Kombinationen von Schiebern und Hydranten handele. Es könne dabei möglicherweise ein Kostenvolumen von geschätzt 100.000 € erreicht werden. Günstiger sei dann eher die Beschaffung von Trinkwasserschläuchen.

 

Ausschussmitglied Schubert fragt weiter nach, ob es sinnvoll sei, dass mehrere Kommunen gemeinsam diese Schläuche erwerben und zentral lagern.

 

Herr Wessels erklärt, dass dies eine Möglichkeit sei, falls Kommunen Interesse daran hätten. Die Versorger selbst setzten nicht auf Trinkwasserschläuche, sondern würden eher versuchen, das Trinkwasserversorgungsnetz zu optimieren durch Vernetzung. Die Redundanzleitung zwischen Darfeld und Schöppingen sei dafür ein gutes Beispiel.

 

Ausschussvorsitzender Fedder erkundigt sich, ob beim Betrieb von zwei Leitungen die Wassermenge gedrosselt werde.

 

Herr Wessels verneint dies. Nach dem Neubau der Leitung werde die alte Leitung zeitnah außer Betrieb gesetzt.

 

Herr Fedder erklärt, seitens der Stadtwerke habe man noch vor einiger Zeit den Zustand der Rohrleitungen im Höven für gut befunden.

 

Herr Hermann erläutert, dass dies nach seiner Überzeugung nicht gut möglich sei. Schon in einer Untersuchung aus dem Jahr 2019 sei der schlechte Zustand festgestellt worden.

 

Ausschussvorsitzender Fedder fragt nach der Dauer einer Gesamtbaumaßnahme für den Abschnitt zwischen dem Übergabeschacht in Höven und dem Hochbehälter.

 

Herr Hermann erläutert, dass man zunächst mit drei Bauabschnitten gerechnet habe, man aber auch die Maßnahme komplett realisieren könne. Hierzu müssten allerdings auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Für eine Gesamtmaßnahme müsse man mit rund einem halben Jahr Bauzeit rechnen, eventuell etwas länger, falls die Bodenverhältnisse Probleme bereiteten.

 

Herr Wessels ergänzt, dass gegebenenfalls auch von zwei Seiten zeitgleich gebaut werden könne. Das hänge aber von Verhandlungen mit den Baufirmen ab.

 

Ausschussmitglied Schubert erkundigt sich nach den Auswirkungen der Ausgaben für die Sanierung auf die Gebühren.

 

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass bei der Wasserversorgung die Kosten nur über den Wasserpreis als privatrechtliches Entgelt weitergegeben werden könnten. Es sei eine politische Entscheidung, zusätzlich zu den an die Stadtwerke für die Wasserlieferung zu zahlenden Entgelte einen Anteil für das Leitungsnetz umzulegen. Bezüglich des angesprochenen Nadelöhrs Coesfeld/Höven zum Hochbehälter habe diese Leitung wegen der Versorgung von fünf Ortsteilen hohe Priorität. In diesem Fall wäre auch die Gemeinde Legden über eine entsprechende Erstattung an den Kosten zu beteiligen.

 

Er weist darauf hin, dass im Haushalt 2023 bereits über mehrere Jahre entsprechende Mittel bereits eingestellt worden seien, die Sanierung wegen der Aufhebung der Ausschreibung aber noch nicht begonnen werden konnte.

Es stelle sich nun die Frage, ob man an den alten Sanierungsplänen festhalte oder dem Vorschlag der Stadtwerke folgen wolle.

 

Ausschussvorsitzender Fedder dankt den Vertretern der Stadtwerke für ihre Ausführungen und verabschiedet sie.

 

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: