Sitzung: 30.11.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/440
Der Berichtsentwurf
wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Stellvertretender Ausschussvorsitzender Feldmann verweist auf die Sitzungsvorlage X/440 und erläutert diese.
Im
Anschluss erteilt er Herrn Gesing vom Büro Wenker & Gesing das Wort. Herr
Gesing stellt die Ansätze für eine Lärmaktionsplanung für die Gemeinde
Rosendahl anhand einer PowerPoint Präsentation vor (siehe Anlage I).
Ausschussmitglied
Abbenhaus erkundigt sich, ob die Gemeinde in Bezug auf die Sanierung der B474
in Holtwick verpflichtet sei, Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen.
Herr
Gesing antwortet, die Gemeinde könne dazu nicht verpflichtet werden, da es
keine gemeindliche Straße sei. Dies sei die Aufgabe des Straßenbaulastträgers
Straßen.NRW, welcher vorher beteiligt und um Stellungnahme gebeten werde, ob
Mittel zur Verfügung stehen. Davon sei es abhängig, ob und ggf. in welchem
Rahmen Maßnahmen umgesetzt werden.
Ausschussmitglied
Weber fragt, warum die B 474, welche auch durch Höven führe, in diesem Bereich
nicht mit aufgeführt sei.
Herr
Gesing antwortet, sie sei aufgeführt. Von den Betroffenheiten sei Höven auch
berücksichtigt. Alle Wohngebäude, die entlang der kartierten Straße liegen,
seien mit berücksichtigt. Deutlich höhere Auswirkungen seien allerdings im
Bereich der Ortsdurchfahrt Holtwick zu verzeichnen, weshalb die
Lärmaktionsplanung dort schwerpunktmäßig erfolge.
Ausschussmitglied
Weber gibt an, von Herrn Gesing sei in seiner Präsentation unter anderem auch
ausgeführt worden, dass keine Personen an Herzkrankheiten leiden. Er erkundigt
sich, wie man das wissen könne, wenn keine Befragung durchgeführt wurde.
Herr
Gesing antwortet, die Erkenntnisse entstammten reinen Statistikdaten.
Ausschussmitglied
Weber erkundigt sich, welche Maßnahmen welche Effekte erzielen. Er wisse, dass
zwei Maßnahmen einen sehr starken Wirkungsgrad haben könnten. Dies sei zum
einen der Flüsterasphalt und zum zweiten die Reduzierung auf 30 km/h.
Ausschussmitglied
Weber betont, es sei von Straßen.NRW immer gesagt worden, es werde keine 30er
Zone bei der Bundesstraße 474 geben. Er fragt, ob man über das Thema Lärm
darauf drängen könne, dass eine 30er Zone eingerichtet werde.
Herr
Gesing antwortet, diese Wirkung könne man erst dann erzielen, wenn die Straße
in der Substanz wesentlich geändert werde. Dies hänge von Straßen.NRW ab.
Ausschussmitglied
Meinert stellt die Frage, ob Straßenbäume Auswirkungen auf Lärm haben.
Herr
Gesing verneint diese Frage.
Ausschussmitglied
Meinert fragt die Verwaltung, ob Beschwerden bekannt seien zum Thema
Lärmbelastung an der Straße.
Bürgermeister
Gottheil antwortet, dass Beschwerden nicht bekannt seien. Ein Anwohner habe
sich gemeldet und angekündigt, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine
Stellungnahme abzugeben. Ob Maßnahmen, die den Straßenlauf betreffen, zu
Veränderungen führen, sei dahingestellt. Grundstücke seien in ihrer Lage nicht
veränderbar, der Standort der Häuser sei ebenfalls nicht veränderbar.
Das
Thema Geschwindigkeit müsse man realistisch betrachten. Tatsache sei, dass es
in Holtwick keine Ortsumgehung gebe. Dies sei quasi die Ortsdurchfahrt, welche
auch zusätzlich als Ausweichstrecke genutzt werde, wenn es auf der A31 Probleme
gebe. Ihm persönlich fehle der Glaube, dass das Thema Tempo 30 von Straßen.NRW
befürwortet werde.
Ausschussmitglied
Mensing stellt fest, dass die Statistik bei der B 474 laut Herrn Gesing besage,
dass diese von ca. 3 Millionen Autos im Jahr befahren werde. Der Aktionsplan
der Bundesregierung sehe vor, mehr elektrische Fahrzeuge auf die Straße zu
bringen. Er stellt die Frage, ob es statistisch gesehen möglich sei, von 3
Millionen auf 2 Millionen Fahrzeuge zu kommen, wenn der Anteil der elektrisch
betriebenen Fahrzeuge zunehme.
Herr
Gesing antwortet, die Frequenz werde sich eventuell nicht großartig ändern,
aber E-Autos würden tendenziell mehr und dadurch werde es leiser innerorts.
Ausschussmitglied
Abbenhaus erläutert, wenn man Flüsterasphalt auf der B 474 in Holtwick innerorts
einbaue, würde das eine Reduzierung von 2,5 Dezibel bringen. Das bedeute, die
Werte würden von 55 Dezibel auf etwa 52 runter gehen. Er fragt, ob dies hörbar
sei.
Herr
Gesing antwortet, dies müsse man nachmessen. Es hänge von der Geschwindigkeit
ab. Die Merkbarkeit lege bei 1 bis 3 Dezibel und dies nehme man schon wahr.
Ausschussmitglied
Abbenhaus fragt, ob die Gemeinde den Wunsch äußern könne, dass bei der
Sanierung Flüsterasphalt eingebaut werde.
Herr Gesing antwortet, der
Straßenbaulastträger müsse abwägen, ob sich der Einbau lohne. Eine Anregung sei
sicherlich möglich.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: