Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2024 wie folgt beschlossen:
a) Gebühr je m3 Schmutzwasser jährlich 3,27 €,
b) Gebühr je m2 bebauter und/oder befestigter Fläche 0,73
€.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage.
Fragen werden nicht gestellt.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: