Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2024 wie folgt beschlossen:
a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube 138,06 €,
b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 8,38 €,
c)
Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben 6,44 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/447 und erläutert diese.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: