Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2024 wie folgt beschlossen:

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube                          138,06 €,

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen                                         8,38 €,

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben                                        6,44 €.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig        


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/447 und erläutert diese.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: