Der Entwurf der Haushaltssatzung,
des Haushaltsplanes und des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2024 der
Gemeinde Rosendahl werden gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW zur weiteren Beratung an den
Haupt- und Finanzausschuss und die jeweils zuständigen Fachausschüsse
verwiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/450 und gibt Erläuterungen.
Bürgermeister Gottheil hält die
Haushaltsrede 2024 (siehe Anlage I)
und stellt den Haushaltsentwurf 2024 vor (siehe Anlage II).
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: