Beschluss: ungeändert beschlossen

Im Rahmen der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Nutzung solarer Strahlungsenergie - Photovoltaik-Freiflächenanlage“ im Ortsteil Holtwick wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgrund des in Anlage I beigefügten Planentwurfs mit Begründung durchgeführt.

 

Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig                        


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/445 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: