Im Rahmen der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Rosendahl zur Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Nutzung
solarer Strahlungsenergie - Photovoltaik-Freiflächenanlage“ im Ortsteil
Holtwick wird eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgrund des
in Anlage I beigefügten Planentwurfs mit Begründung durchgeführt.
Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2
BauGB abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/445 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: