Den in den Anlagen I und XVI beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage XV und XXI beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken beinhalten.         

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch von Privatpersonen keine Stellungnahmen vorgetragen wurden.

 

Der als Anlage XXVI zur Sitzungsvorlage Nr. X/437 beigefügte Plan zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwache südlich am Holtkebach“ im Ortsteil Holtwick mit Begründung einschließlich Umweltbericht wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung    


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/437 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: