Den
in den Anlagen I und XVI beigefügten
Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage XV und XXI beigefügten
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine
Anregungen und Bedenken beinhalten.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch von Privatpersonen
keine Stellungnahmen vorgetragen wurden.
Der als Anlage XXVI zur Sitzungsvorlage Nr. X/437 beigefügte Plan zur
Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwache südlich am Holtkebach“ im Ortsteil
Holtwick mit Begründung einschließlich Umweltbericht wird gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/437 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: