1.
Der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme und Betreuung des Archivgutes
der Städte und Gemeinden Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen,
Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden durch den Kreis Coesfeld und
der Bildung eines interkommunalen Kreiszentralarchivs wird zugestimmt.
2.
Der Kreis wird
beauftragt, gemeinsam mit den anderen Vereinbarungspartnern die Genehmigung
der Vereinbarung bei der Bezirksregierung einzuholen.
3.
Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die beteiligten Vereinbarungsparteien
den vorgenannten Beschluss fassen.
4.
Unwesentliche bzw. redaktionelle
Änderungen/Anpassungen der Vereinbarung, die sich im Beschluss- oder
Genehmigungsverfahren ergeben, bedürfen keiner erneuten Beratung und
Beschlussfassung.
5.
Kreisangehörige
Städte und Gemeinden, die erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Bedarf nach
einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung erklären, können jederzeit auf einfachen
Antrag sowie unter Einhaltung der formalen Erfordernisse (Beschlussfassung
durch den Rat) dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beitreten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/435 und erläutert diese.
Er weist auf die nachträglich erfolgte redaktionelle Anpassung in § 4 Abs. 8 des Entwurfes der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung hin, wonach vor Verteilung der anfallenden jährlichen Aufwendungen auf die beteiligten Kreiskommunen zuvor der auf den Kreis entfallende Anteil der Aufwendungen abgezogen werde. Dadurch sei sichergestellt, dass die für den Kreis anfallenden Aufwendungen über die Kreisumlage und damit auch von den zunächst nicht beteiligten Kommunen Coesfeld und Dülmen getragen würden.
Fragen werden nicht gestellt.
Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: