Die der Sitzungsvorlage Nr. X/427 als Anlage II beigefügte 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Rosendahl für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ sowie für die Teilnahme an der Betreuungsmaßnahme „Schule von acht bis eins“ in der Primarstufe wird unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen beschlossen:
Einkommensgrenze Beitrag
je Kind (alt)
bis 20.000 €/ jährlich 0,00 €/mtl. 0,00
€/mtl.
bis 25.000 €/ jährlich 20,00 €/mtl. 10,00
€/mtl.
bis 30.000 €/ jährlich 40,00 €/mtl. 20,00
€/mtl.
bis 35.000 €/ jährlich 60,00 €/mtl. 30,00 €/mtl.
bis 40.000 €/ jährlich 80,00 €/mtl. 50,00 €/mtl.
bis 45.000 €/ jährlich 100,00 €/mtl. 70,00 €/mtl.
bis 50.000 €/ jährlich 120,00 €/mtl. 90,00 €/mtl.
bis 55.000 €/ jährlich 140,00 €/mtl. 90,00 €/mtl.
bis 60.000 €/ jährlich 160,00
€/mtl. 90,00 €/mtl.
bis 65.000 € und
mehr/jährlich 180,00
€/mtl. 90,00 €/mtl.
Die Elternbeiträge für die Teilnahme am Betreuungsangebot Schule von 8 bis 1 werden von ursprünglich 17 € erhöht auf 35 €, ermäßigter Beitrag für Empfänger von SGB II/Bürgergeld/SGB XII auf 17,50 €.
Für das Schuljahr 2026/2027 soll über die Beitragssätze erneut entschieden werden.
Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage
beizufügen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/427 und gibt Erläuterungen.
Fraktionsvorsitzende Hambrügge teilt mit, ihre Fraktion stimme grundsätzlich zu, hätte sich allerdings gewünscht, im unteren Einkommensbereich etwas niedrigere Beiträge anzusetzen und in dem oberen Bereich noch eine weitere Einkommensgrenze einzusetzen.
Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass die jetzige Staffelung im Konsens aller Fraktionen im Ausschuss so beschlossen worden sei und gibt zu bedenken, dass die neuen Beiträge erst zum neuen Schuljahr im Sommer 2024 zum Tragen kämen. Mithin könnten die Eltern jeweils in Kenntnis der neuen höheren Gebührensätze entscheiden, ob und welches Betreuungsangebot sie für ihre Kinder weiter in Anspruch nehmen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: